katsix2903
Hallo Frau Bader am 25.3. haben wir unseren zweiten Sohn bekommen. Bis kurz vor der Geburt habe ich mich im Berufsverbot befunden. Nun ist es so, das die Dame der Krankenkasse mich gefragt habe warum ich so wenig Geld bekommen würde. Ich war im glauben das ich nur mein Grundgehalt bekommen würde. Dieses liegt ca bei 800 Euro Netto im Monat. Ich habe sonst aber immer mit Schichtzulagen, Überstunden etc ca 1600 Euro gehabt (bei einer 25 Stunden Woche, falls wichtig) So jetzt sagte mir die Dame, das mir ja eigentlich kein finanzieller Nachteil entstehen darf. Jetzt sagte mir mein Arbeitgeber aber, dass das bei mir anders gerechnet wird, da ich vor dem eintreten des BV 4 Wochen Urlaub hatte und 4 Wochen krank war und nur der Durchschnittslohn der letzten 6 Wochen gezahlt wird. Ist es denn richtig, dass dann die Zeit vor dem Urlaub ab an gerechnet werden muss? Es würde ja somit, dann wirklich um viel Geld gehen und auch das Elterngeld (was leider schon berechnet ist) würde sich dann ja dann erhöhen. Danke
Hallo, sie werden so behandelt, als ob sie keinen Beschäftigungsverbot erhalten hätten. Sie müssen dem in dieser Zeit geschuldeten vollen Lohn erhalten. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Dein AG hat Dich belogen. Ich hatte das auch. Schau mal in Deinen Vertrag ob da Ausschlussfristen sind, dann kannst Du ggf. nicht mehr viel machen. Man muss innerhalb einer Frist ( bei mir 4 Wochen ) seine Abrechnung bemängeln schriftlich um diese zu wahren. Macht man das nicht, dann zählt es als angenommen. Vielleicht lenkt Dein AG ein, er würde es noch von der Krankenkasse erstattet bekommen. Da verjährt das erst nach 3 Jahren. Google mal Mutterschutzgesetz + Beschäftigungsverbot , da ist das auch beschrieben wie es berechnet wird.
katsix2903
Ich habe meine die Vorgesetzte immer wieder auf meine Abrechnungen aufmerksam gemacht, da selbst das Mutterschaftsgeld falsch berechnet wurde. Diese hat auch mehrmals beim Steuerberater angerufen und der sagte auch heute, es gäbe für mich nur das Grundgehalt. Einer Freundin von mir (selber Beruf) wird das Durchschnitt der letzten 5 Monate gezahlt (vor Urlaubsantritt)
Sternenschnuppe
Es ist auf jeden Fall falsch. Aufmerksam machen heißt schriftlich oder mündlich ? Wenn schriftlich kannst Du vors Arbeitsgericht gehen, wenn mündlich lass es zumindest prüfen. Ich war damals im Recht, aber die Ausschlussfristen haben mich verlieren lassen und dass ich es nicht schriftlich hatte.
katsix2903
Wie hast bzw wann hast du geklagt und arbeitest du noch heute da?
Sternenschnuppe
Das war letztes Jahr als mir klar wurde dass sie mich betrogen haben. Hatten bei mir unbezahlten Urlaub in die Berechnung genommen den ich vor der Schwangerschaft hatte. Aber durch die Ausschlussfristen habe ich verloren. Bin dort noch in Elternzeit, arbeite aber schon woanders Teilzeit. Wie ich aus dem Hauptvertrag rauskomme muss ich mir auch noch überlegen. Vielleicht lassen sie es sich ja was kosten wenn ich gehe ;-) Mein aktueller Job ist befristet , von daher könnte ich dann zurück.
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