Matilda123
Hallo, ich habe bis Ende Juni u.a. auf Basis geringfügiger Beschäftigung gearbeitet. Ab Juli habe ich dieses Arbeitsverhältnis ruhend gestellt. Zu diesem Zeitpunkt war ich schon schwanger und wusste es nicht. Nun schickt mich meine Frauenärztin ins Beschäftigungsverbot. Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung wenn dieses Arbeitsverhältnis ruht? Ich hatte bis Mitte Juli regelmäßig Einkommen von diesem Arbeitgeber. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, wenn es ruht nicht. Liebe Grüße NB
misses-cat
Nein es ruht ja im bv bekommst du nur das was du nicht schwanger bekommen würdest
Regenbogenfarben
misses-cat, die Antwort ist falsch, vgl. § 18 Abs. 2 MuSchG. Grundsätzlich berechnet sich die Höhe nach dem durchschnittlichen Lohn der letzten drei Monate vor Schwangerschaftseintritt.
Mitglied inaktiv
Ja aber nur wenn man arbeiten würde. Sie hat ihren Vertrag ruhend gestellt.
Mitglied inaktiv
Ja aber nur wenn man arbeiten würde. Sie hat ihren Vertrag ruhend gestellt.
Regenbogenfarben
Gibt es denn dazu Urteile? Das würde mich interessieren. Ich kenne nur ein Urteil des BAG, dass ein vorübergehend ruhend gestellter Vertrag Ansprüche gegen den AG nicht hindert. Aber ja, in dem Fall war der Vertrag nur für einige Monate „ruhend gestell“ (unbezahlter Sonderurlaub). Wie es bei der Fragestellerin ist, lässt sich ihrer Frage ja nicht entnehmen. Aber stimmt - wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit „ruhend gestellt“ wurde, könnte es nichts geben.
Dojii
Man darf durch ein BV nicht schlechter aber eben auch nicht besser gestellt werden, als jemand ohne BV. Wenn sie durch das BV jetzt plötzlich Lohnansprüche in einem ruhenden Vertrag hätte, wäre dies eine Besserstellung gegenüber schwangeren Frauen mit ruhendem Vertrag aber eben ohne BV. Also nein, sie hat keinen Anspruch auf Mutterschutzlohn innerhalb des BVs solange der Vertrag noch ruht.
Regenbogenfarben
Ja stimmt. Solange der Betrag ruht. Da hast Du recht.
misses-cat
Solange der Vertrag ruht bekommt sie nix, ruht er zwei Monate bekommt sie danach ihr Gehalt im bv , ruht der Vertrag bis zur Geburt bekommt sie bis dahin nix,
Regenbogenfarben
Stimmt - so ist es korrekt.
misses-cat
?
Regenbogenfarben
Die Antwort war mir schlicht zu pauschal. Nichts für ungut. Sollte kein Angriff sein.
Regenbogenfarben
Aber ja, ich habe mich mit meiner Antwort auch undifferenziert ausgedrückt.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten. Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben. Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei ...
Hallo, Ich bin schwange & arbeite in einem Vollzeitjob, einem Minijob und einer Saisonbeschäftigung bis Anfang Juni in der Gastronomie. Wäre meine Saisonbeschäftigung meine Vollzeit bzw Minijob Beschäftigung, dann würde ich dort ein Beschäftigungsverbot und eine Lohnfortzahlung bekommen. Jetzt weiß ich aber nicht, wie das bei einer Saisonbes ...
Hallo Frau Bader, ich stecke in einer etwas komplizierten Situation und bräuchte ihren Rat. Aktuell arbeite ich noch selbstständig als Kindertagespflegeperson (KTPP) und bin aber ab 01.01.2025 wieder in einem Angestellten Verhältnis, auch als KTPP. Jetzt haben wir herausgefunden das ich schwanger bin und damit kommen mehrere Sorgen und Frage ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Ich brauche Ihren Rat. Ich war in der Elternzeit, und als ich zurückkam, war nichts so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Ich arbeite als Filialleiterin in München und beim dem Gespräch nach mein Elternzeit mit mein Arbeitgeber wurde mir gesagt, dass ich zwar einen eigenen Titel als Filialleiterin habe, aber nicht die gleichen Verpflichtungen wie ...
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss. 1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung