pallina82
Hallo. Mein Chef bat mich heute zum Frauenarzt zu gehen und mich krankschreiben zu lassen!! :o/ Ist von meiner zweiten Schwangerschaft überhaupt nicht erbaut und ist wohl froh, wenn die Mutterschaftszeit Ende Sep. beginnt!! :o( Bin seid heute in der 20 SSW......Habe auch noch einen Resturlaub von 30,5 Tagen!! Allerdings käme ich über die 6 Wochen, wenn ich mich für den Rest krankschreiben liese!!! Gilt bei einer Schwangerschaft eine Ausnahme was die Lohnfortzahlung betrifft oder wird auch dann das bezogene Gehalt gekürzt?? Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort!! LG.
Hallo, wenn Sie nicht krank sind, kann er Sie auch nicht krankschreiben, nur, weil es dem AG so passt. Außerdem haben Sie doch dadurch Nachteile. Der Lohn wird nach 6 Wo nicht mehr gezahlt, sondern Krankengeld Liebe Grüsse, NB
Andrea6
Das hört sich nicht so an als wärest Du tatsächlich krank... Mit einer Gefälligkeitskrankschreibung würde der Arzt sich strafbar machen.
Mitglied inaktiv
Also mal davon ausgehend dass es eine Begründung für die Kranschreibung gäbe, könnte der Arzt Dich krank schreiben. Das bedeutet aber nicht - auch nicht bei Schwangerschaft - dass nach den 6 Wochen die Lohnfortzahlung weiterläuft. Man rutsch auch in der Schwangerschaft nach 6 Wochen in den Krankengeldbezug. Lediglich die Auswirkungen des geringeren Einkommens (Krankengeld = Lohnersatzleistung = Anrechnung als Berechnungsgrundlagenmonat aber mit 0,-€) auf das EG würden ausbleiben WENN die Krankschreibung aufgrund der Schwangerschaft besteht. Wenn man während der Schwangerschaft aufgrund z.B. eines komplizierten Beinbruchs krankgeschrieben wird und diese Krankschreibung so lange andauert dass man in den Krankegeldbezug kommt, dann mindert dies das Elterngeld. LG Sabine
Sternenschnuppe
Liest sich nicht so als seist Du krank. Für mich könnte sich das nach Mobbing lesen. Mobbing wäre ein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Bedeutet dann für Dich vollen Lohn, Erhalt der Urlaubstage, und keine Einbußen beim Elterngeld.
Mitglied inaktiv
Wenn Dein Chef nicht mehr will das du arbeitest, dann soll er ein BV aussprechen, das kann er nämlich. Auf jeden Fall dann wenn die Mutterschutzbestimmungen von ihm nicht eingehalten werden. Wäre also interessant zu wissen was du machst. Er bekommt dann auch sein Geld von der KK wieder - würde ich ihm einfach mal vorschlagen. Krankschreiben nur weil Dein Chef keinen Bock hat, geht mal gar nicht. Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommst du nur, wenn Deine gesundheit oder die des Kindes gefährdet sind. Manche Ärzte machen das, viele auch eher aus Gefälligkeit. Und viele auch wenn eben Mobbing im Raum steht - wobei das für mich persönlich ein arg dehnbarer Begriff ist. Will Dir da echt nicht zu nahe treten, aber ich habe auch Schwangere erlebt, da habe ich auch gedacht, besser die bleiben zuhause. Nur jammerei, man dürfe das nicht, jenes nicht und eh wäre alles so tierisch anstrengend. Alle wären total böse usw. Und wir reden hier nicht von Dingen die durch das Mutterschaftsgesetz eh verboten sind, sondern um alltägliches was selbst Hochschwangere in der Regel schaffen. Die Frauen welche ich erlebt habe, waren aber teils in der Frühschwangerschaft und meinten schon totkrank zu sein. Wenn da ein Chef sagt, bleibt daheim, dann ist das IMO kein Mobbing sondern dient eher auch dem Schutze des Betriebsklimas. Wie gesagt, nicht auf Dich gemünzt, also nicht falsch verstehen, ist nur weil der Hinweis kam, das könnte mit Mobbing gleichgestellt werden.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, Nach 2 Jahren Elternzeit endet diese am 20.01.2024. Ich habe ja dato immernoch nichts von meinem AG gehört… Nun bin ich in der Zwischenzeit erkrankt(genaue Diagnose steht noch aus es besteht der Verdacht auf LongCovid. Das heißt ich werde in nächster Zeit nicht arbeitsfähig sein. Mein Hausarzt möchte mich krankschreiben und ich werde d ...
Guten Morgen Frau Bader ich bin aktuell Schwanger und befinde mich in einem Arbeitsverhältnis, in einem 450 Euro Job. Meine Arbeitgeberin zahlt mir wegen eines Beschäftigungsverbot was ich aufgrund der Arbeitszeiten von ihr erhalten habe, eine Lohnfortzahlung in Höhe des Durchschnittlichen Einkommens der letzten 3 Monate. Diesen bekommt sie vo ...
Liebe Frau Bader, Ich bin in der 31 Woche schwanger und seit 4 Monaten aufgrund starker Schwangerschaftsbeschwerden krank geschrieben und bekomme Krankengeld. Meine Gynäkologin hat die Krankschreibung nun so terminiert, dass sie bis zum letzten Tag vor dem Mutterschutz reicht. Vor der Krankschreibung habe ich für wenige Monate ALG1 bekommen, wu ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten. Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben. Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu den Kinderkrankentagen. Ich arbeite als sozialpädagogische Fachkraft mit 20 Std in einer Grundschule und habe Montags frei. Jetzt hat mein Sohn hohes Fieber und Husten und wird am Wochenanfang sicher nicht in den Kindergarten gehen können. Brauche ich dann eine Kinderkrankmeldung ab Montag oder erst ab D ...
Hallo Frau Bader, Mein Kind 7j ist an Magendarm erkrankt und ich kann derzeit nicht arbeiten, da ich mein Kind betreuen muss ,bis wann kann man sich rückwirkend telefonisch auf das Kind schreiben lassen? Werde nach dem 3. Krankheitstag wieder zur Arbeit gehen benötige ich dafür eine AU, oder kann man Kinderkrankheitstage beantragen? Dank ...
Hallo, Ich bekomme normakerweise einen monatlichen Kitazuschuss von 296€. Im Juni war ich 5 Tage krankgeschrieben, 2 Tage bei der Arbeit, dann begann der Mutterschutz. Auf der Lohnabrechnung für diesen Monat ist der Kitazuschuss nur mit 108, 53€ ausgewiesen. Darf der Kitazuschuss während der eigenen Krankschreibung oder dem Mutterschutz gekürzt ...
Guten Tag Frau Bader, ab Dezember starte ich wieder mit arbeiten. In meinem Vertrag wird die Lohnfortzahlung bei kranken Kindern allerdings ausgeschlossen. Jetzt habe ich gelesen, dass in diesem Fall die Krankenkasse übernimmt. Allerdings nur 90% und mit Bescheinigung. Wäre das bei der Lohnfortzahlung auch der Fall? Ist dieser Ausschluss ein erheb ...
Hallo, Ich bin schwange & arbeite in einem Vollzeitjob, einem Minijob und einer Saisonbeschäftigung bis Anfang Juni in der Gastronomie. Wäre meine Saisonbeschäftigung meine Vollzeit bzw Minijob Beschäftigung, dann würde ich dort ein Beschäftigungsverbot und eine Lohnfortzahlung bekommen. Jetzt weiß ich aber nicht, wie das bei einer Saisonbes ...
Hallo Frau Bader, ich stecke in einer etwas komplizierten Situation und bräuchte ihren Rat. Aktuell arbeite ich noch selbstständig als Kindertagespflegeperson (KTPP) und bin aber ab 01.01.2025 wieder in einem Angestellten Verhältnis, auch als KTPP. Jetzt haben wir herausgefunden das ich schwanger bin und damit kommen mehrere Sorgen und Frage ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld
- Bemessungszeitraum Krankengeld
- Vater will Sorgerecht zurück erhalten
- Elternzeit
- Elternzeit
- Restanspruch ALG I
- Einbehalten vo Unterhaltsgeld