Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnfortzahlung Beachäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohnfortzahlung Beachäftigungsverbot

Jacqueline1995

Liebe Frau Bader, Ich bin jetzt mit meinem 2. Kind schwanger. Bei meinem 1. Kind, dass am 09.04.2018 auf die Welt kam bekam ich aufgrund Neg. Titer ein sofortiges Beschäftigungsverbot vom Betriebsarzt, da ich Erzieherin im U3 Bereich bin. Ich habe am 2.9. den nächsten Betriebsarzttermin zum Blut abnehmen und bin bis die Blutergebnisse da sind krank geschrieben. Was ist wenn der Betriebsarzt mich erneut ins Beschäftigungsverbot tut? Ich habe einen 100% Arbeitsvertrag wo ich bis zum 08.04.2020 in Elternzeit bin. Einen 50% Arbeitsvertrag wo ich momentan arbeite... Bekomme ich dann nur 50% Lohnfortzahlung, da ich jetzt in der Elternzeit arbeite oder wie läuft das? Das 2. kommt vermutlich am 23.4.20... kann ich vor dem Mutterschutz meinen 100% Vertrag aufleben lassen das ich wenigstens da dann die 100% bekomme?


Hallo, bei einem BV bekommen Sie das, was Sie ohne BV bekommen würden. Also den TZ-Lohn. Liebe Grüße NB


Dojii

Jap, in der Elternzeit wirst du bei einem BV das 50% Gehalt bekommen. Du bekommst eben so viel wie ohne BV, das sind aktuell nur 50%. Sobald der Mutterschutz beginnt, kannst du die EZ (und die 50% Stelle) beenden und bekommst dann zumindest Lohn aus der 100% Stelle.


Mitglied inaktiv

Die Immunitäten werden erneut ermittelt und dann wird geprüft wie du eingesetzt werden kannst. Evt. auch mit Umsetzung in einen Ü3 Bereich oder eine andere Einrichtung des Trägers, falls vorhanden. Vielleicht hast du inzwischen ja auch alle nötigen Immunitäten. Du solltest dich drauf einstellen zu arbeiten - das ist der Normalfall. Das BV soll die Ausnahme sein - laut neuem MuSchG. Kannst du dann überhaupt 100% arbeiten gehen? Ist das erste Kind so viel betreut, dass du 100% einsatzbereit bist? Nur dann hast du Anspruch auf 100% Gehalt.


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