Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnaufstockung wegen Krankheit?

Frage: Lohnaufstockung wegen Krankheit?

Kara1986

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Hallo, ich weiss nicht ob die Frage für das Forum zu komplex ist aber, Ich habe einen 20 Stunden Vertrag, arbeite aber 42,5 Stunden in der Woche weil es sonst finanziell nicht reichen würde. Mein FA würde mich gerne krankschreiben, ganz normal, das kann ich mir aber nicht leisten, weil ich dann ja nur die 20 Stunden bezahlt bekomme. Was kann ich tun, mir geht die Gesundheit vom Baby natürlich vor. Kann man evtl aufstockend Hartz 4 oder ALG 1 beantragen... alles andere wäre der Ruin meiner Familie. Vielen Dank Kara


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie schon sehr lange regelmäßig mehr Stunden arbeiten, wird dies bei der Krankengeldzahlung berücksichtigt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ich verstehe das nicht so richtig. Warum hast du keinen z.B. 40 Std-Vertrag, wenn du doch 42,5 Std. arbeitest? Was passiert mit den Überstunden? Meines Wissens gibt es rechtliche Vorgaben, dass Mehrarbeit in Freizeit abzugelten ist (ArbZG), und nur in Ausnahmefällen ausbezahlt werden darf.


Kara1986

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Es ist ein Call Center, die meisten haben da komische Verträge um Leute schnell und günstig loswerden zu können. Ich habe schon öfter nach einem 40 Stunden Vertrag gefragt, den bekomme ich aber nicht. Nicht so einfach leider


Mitglied inaktiv

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Gemäß § 4 Abs. 1 a Entgeltfortzahlungsgesetz sind weder Entgelt noch Zuschläge für geleistete Überstunden bei der Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen. Die Gesetzesvorschrift umfasst ihrem Wortlaut nach auch wiederholt geleistete Überstunden. Überstunden im Sinne des § 4 Abs. 1 a Entgeltfortzahlungsgesetz liegen aber nur vor, wenn diese wegen bestimmter besonderer Umstände vorübergehend zusätzlich geleistet werden. Zu diesem Sachverhalt gibt es ein Grundsatzurteil vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 457/00). Danach müssen bei der Lohnfortzahlung regelmäßige Überstunden berücksichtigt werden. Arbeitet ein Arbeitnehmer mit einer gewissen Regelmäßigkeit über die tarifliche oder betriebsübliche Arbeitszeit hinaus, ist die individuelle regelmäßige Arbeitszeit nach dem Durchschnitt eines Referenzzeitraums von 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu bestimmen. Wenn das Arbeitsverhältnis bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit weniger als 12 Monate bestanden hat, ist der gesamte Zeitraum maßgebend. http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_im_krankheitsfall.html Mit anderen Worten: wenn du schon monatelang (am besten 1 Jahr lang) diese 42,5 Std gearbeitet hast, dann kannst du auch im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung in der normalen Höhe erwarten, weil das keine wirklichen Überstunden waren.


Kara1986

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Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich werde dem sofort nachgehen.


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