larissa789
Hallo Frau Bader, Ich komme im januar aus meinem einem jahr EZ und fange im Februar mit meiner neuen Arbeit an. Nun bin ich jedoch in der 7 Woche schwanger und normalerweise würde ich nichts sagen. Da ich aber Infusionen bekomme und es mir sehr schlecht geht, habe ich angst es nicht geheim halten zu können bzw durch zu halten. Wenn dann was ist stehe ich da. Außerdem bin ich Erzieherin und bekomme wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot. Nun kann man mich aber nicht woanders einsetzten und kitas sind tabu. Wie wirkt sich das auf mein Gehalt aus? Man muss ja mindestens drei Monate gearbeitet haben, um seinen Lohn virtuelle gezahlt zu bekommen. Das ist ja dann nicht mal annähernd der fall. Wenn ich also gar nicht arbeiten kann und darf, bekomme ich dann keinen oder weniger Lohn, da ich vorher nicht arbeiten war? Larissa:(
Hallo, locker bleiben. Sie bekommen im Falle eines Beschäftigungsverbotes den Lohn, den sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden, auch wenn Sie weniger lange gearbeitet haben. In Ihrem Fall können Sie jedoch auch nicht arbeiten, wegen Krankheit. Und dann geht die Krankheit im Beschäftigungsverbot vor. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, Du bekommst das was Du verdienen würdest. Das mit den 3 Monaten ist in laufender Arbeit bei unterschiedlichem Lohn. Da wird der Schnitt gerechnet.
larissa789
Lieben Dank Sternschnuppe! Ich hab heute mit meinen zukünftigen Arbeitgeber gesprochen bzw der hauptstelle. Von nun an hoffe ich auf das beste
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