Mitglied inaktiv
Hallo Bin seit 11.5. krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber behauptet ich würde seitdem unentschuldigt fehlen und hat beim Ministerium für Arbeitsschutz Antrag auf Kündigung gestellt(bin schwanger). Widerspruch habe ich eingelegt. Für Mai und Juni kam auch kein Lohn. Die Arge meint sie könnte nicht einspringen da ich im Falle der Kündigung ja dann von Ihnen überbezahlt werden würde. Wer zahlt jetzt bis zur Klärung? Wir brauchen ja das Geld.
Hallo, da muss es doch vom Arzt eine Krankschreibung geben - die müssten Sie ihzm geschickt haben???!! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
HAllo seit 11.5 bist du krank geschrieben wo ist der Krankenschein hast du ihn persönlich abgegeben. Und warum behauptete der AG das du unendschuldigt bist. Verstehe auch nicht warum die Arge meint das sie im FAlle einer Kündigung die dich überbezahlen ihr müßt doch von irgendwas Leben .Gehe aufs Arbeitsgericht . Was hat eigentlich ne Kündigung mit dem Arbeitsschutz zu tun .LG
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, über Ihre sehr geschätzte Rückmeldung zu nachfolgendem Sachverhalt würde ich mich sehr freuen: Seit 17.09. befinde ich mich in Elternzeit und erhalte (voraussichtlich) für einen Monat Elterngeld. Mein Arbeitgeber hat dies nun bei der Lohnabrechnung jedoch wohl leider nicht berücksichtigt und dort den gesamten Monat Se ...
Guten Tag! Ich bin momentan im Elternzeit (2Jahren-bis Juli). Ich möchte ein zweites Kind haben und es war in mein Kopf direkt wieder Schwanger zu werden, so kann ich auch mehr Zeit mit mein Sohn auch haben weil ich bekomme sofort Beschäftigungsverbot. Jetzt kommen die Fragen: - wenn ich direkt nach Ende des Elternzeit wieder Schwanger bin, ...
Hallo, Ich hätte da eine Frage. Ich beginne ab dem 24. Mai wieder zu arbeiten ( nach 14 Monaten Elternzeit). Mein Verlobter und ich planen ab September wieder schwanger zu werden, das heißt meine letzte Periode soll Ende (ca.24.08) August sein (Schwangerschaft beginn laut Arzt). Im Mai bekomme ich Lohn nur für die ein paar Tagen, Juni und Ju ...
Hallo, ich arbeite als Krankenschwester, derzeit nur Nachtdienst. Bin allerdings nicht als reine Nachtwache eingestellt und könnte auch in anderen Diensten arbeiten. Dadurch fallen natürlich steuerfreie Nacht-/Sonntags- und Feiertagszuschläge an, welche nach Stunden berechnet werden. Sie werden wirklich nur für tatsächlich geleistete Stunden b ...
Hallo, vor der Geburt habe ich 2058€ Netto jeden Monat verdient, ich habe 6 Wochen vor der Geburt weiterhin 2058€ bekommen. Nach der Geburt habe ich von meinem Chef 1270€ bekommen. Ich dachte das ist wagen der Krankenkasse da die Zuschuss gezahlt haben jedoch ist das der 2 Monat nach der Geburt und gestern habe ich wieder 1270€ bekommen und keine ...
Hallo Frau Bader, ich werde diese Woche vermutlich noch ins individuelle Beschäftigungsverbot geschrieben von meiner Ärztin (SSW 25). Seit Beginn meiner Schwangerschaft habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten. Zudem endete meine Teilzeit in Elternzeit vor 2 Wochen und ich arbeite nun wieder Vollzeit. Ich verdiene inzwischen also deutlich ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Die letzten 10 Beiträge
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss