Schnuffelmausi
Sehr geehrte Fr. Bader, mein Sohn ist 16 Jahre alt. Er hat letztes Jahr seinen Schulabschluss gemacht, aber aufgrund der aktuellen Situation leider keinen Ausbildungsplatz gefunden. Da er nun nicht ein Jahr untätig rumsitzen möchte, hat er nun einen Minijob in einem Spielwarengeschäft angenommen. Allerdings läuft diese Stelle unter „Schülerjob“ und er verdient nur 7,25€ in der Stunde. Ich frage mich nun, ob er nicht eigentlich Anspruch auf den Mindestlohn hat? Er ist in dem Sinn ja aktuell kein Schüler... er hat die Schule ja schon abgeschlossen und möchte im Schuljahr 21/22 eine Ausbildung beginnen. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Hallo, gilt nicht bei MInderjährigen. Liebe Grüße NB
mellomania
er wird unter schüler laufen, da die schulpflicht bis 18 jahre gilt. ob das so geht, dass er jetzt keine schule besucht weiß ich nicht genau, aber wenn er den schulabschluss gemacht hat, greift die berufsschulpflicht bis er 18 ist...vielleicht deshalb?
luvi
Hallo, So weit ich weiß, gilt der Mindestlohn für Beschäftigte ab 18 Jahren, jüngere dürfen auch niedriger bezahlt werden. LG luvi
Mitglied inaktiv
http://www.mindest-lohn.org/ausnahmen.html
Mamamaike
Hallo, ohne Ausbildungsplatz ist Dein Sohn dennoch schulpflichtig. Da droht ein Bußgeld, und das gilt auch für den Nicht-Besuch der Berufsschule. Ich weiß, das war nicht Deine Frage (die haben ja die anderen beantwortet), aber "nur rumsitzen" dürfte Dein Sohn ja rechtlich gesehen gar nicht... Ist kein Angriff, sondern lediglich ein Beitrag. Viele Grüße
Mitglied inaktiv
Ich stutze auch gerade darüber. Unter 18 Jahre ist man in unserem BL zumindest Berufschulpflichtig. Unsere Tochter dachte auch, ach ist egal wenn ich keine Ausbildung finde, dann gehe ich jobben. Den Zahn wurde ihr schnell gezogen von der Berufsberaterin vom Arbeitsamt. Auch war Thema das dann sowieso der Mindestlohn nicht zählt
Schnuffelmausi
Habe es in meiner Frage nicht genau beschrieben, da ich nicht dachte, dass es wichtig ist.... Aber dann trotzdem kurz zur Erklärung: er hat 2019 seinen Hauptschulabschluss gemacht. Weil er mit 15 dann aber noch zu jung für seinen Berufswunsch war hat er zur Überbrückung an der Gewerbeschule das BEJ (Berufseinstiegsjahr) mit Abschluss gemacht und ist deshalb nicht mehr berufsschulpflichtig.
Mamamaike
Hast ja recht, dass Du nur Notwendiges in der Frage angibst, aber wegen des Alters bin ich darüber gestolpert.
Mitglied inaktiv
AP... Dann ist es ja gut. Wenn er quasi in Ausbildungsvorbereitungsjahr war
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https://arbeit-gerecht.de/arbeitsrecht/rechte-beim-minijob/
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