Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohn nach Wiedereinstieg

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohn nach Wiedereinstieg

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Hallo Frau Bader, im September letzten Jahres habe ich meine Arbeit in Teilzeit wieder aufgenommen. Mein Gehalt setzte sich aus dem Tarifgehalt und einer übertariflichen Zulage zusammen. Bei meinem Wiedereinstieg wurde das Endgehalt (Tarif + Zulage) auf 20 Stunden heruntergerechnet. Bei dieser Berechnung wurde berücksichtigt, dass es auch Tariferhöhungen gab, allerdings wurde meine übertarifliche Zulage massiv gekürzt - ohne Mitteilung. Ist das rechtens? Wenn es nicht rechtens ist - habe ich eine Chance das Geld rückwirkend zu erhalten? Vielen Dank für Ihre Mühe Dunja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lesen Sie mal bei www.teilzeit-info.de Eigentlich muss man sein durchschnittliches Gehalt in gekürzter Form erhalten. Verjährung 3 Jahre. Aber fragen Sie doch mal bei der Gewerkschaft. Gruß, NB


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