Mitglied inaktiv
Ich werde aus persönlichen Gründen nach der Elternzeit nicht an meine alte Stelle zurück gehen und bin auf der Suche nach etwas Neuem. Zurzeit erhalte ich Leistungen zur Grundsicherung, da ich alleinerziehend bin. Ich möchte die alte Stelle jetzt sofort kündigen, obwohl ich noch 8 Monate Erziehungszeit hätte, da ich, wenn ich arbeitssuchend bin, einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz erhalte und mich besser auf meine Suche konzentrieren kann. Welche Leistungen werden als Strafe für meine "selbstverschuldete" Arbeitslosigkeit gekürzt werden? 1. Der Lebensunterhalt für mich? 2. für meinen Sohn? 3. Die Miete für mich? 4. Für meinen Sohn? Eine letzte Frage: selbst wenn die Leistungen gekürzt werden, habe ich dann trotzdem Anspruch auf Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen? Herzlichen Dank im Vorraus!
Hallo, Problem ist, dass Sie doch gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Deshalb werden Sie wohl gar keine Leistungen erhalten. Etwas anderes gilt, wenn Sie für die Zeit einer Vollzeitstelle einen KiGa Platz haben. Sie werden aber trotzdem bis zu 3 Mo. gesperrt. Liebe GRüsse, NB
Mitglied inaktiv
Leider verstehe ich Ihre Antwort nicht recht. Könnten Sie mir bitte genauer erklären wie sie das meinen? Wenn ich jetzt kündige, stehe ich doch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Einen Kiga-Platz kriege ich erst, wenn ich arbeitssuchend bin oder arbeite. Welche der zuvor von mir erwähnten Gelder würden für drei Monate gesperrt?
Mitglied inaktiv
Frau Bader meint ALG I. Wenn Du keine Kinderbetreuung nachweisen kannst, bekommst Du keines, weil Du dann dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehst. Und bei eigener Kündigung bekommst Du selbst bei nachgewiesener Kinderbetreuung eine Sperre von drei Monaten.
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