Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kurzarbeit

Frage: Kurzarbeit

Wiwi2020

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Hallo Frau Bader, ich bin seit Ende November im Berufsverbot. Im Juni kommt unser kleiner Mann zur Welt. Wegen des Coronavirus rief mich meine Chefin heute an, dass sie Kurzarbeit anmelden muss. Ich dachte eigentlich, dass mich das wegen des beschäftigungsverbotes nicht betrifft aber so wie es aussieht schon. Jetzt habe ich auch gelesen, dass sich das negativ auf meine Elterngeldberechnung auswirkt? Ist das wirklich alles so? Sind Schwangere da nicht geschützt? Das macht mir große Sorgen! Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße Wiebke Schröder


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es nicht im Tarifvertrag/ Arbeitsvertrag/ Betriebsvereinbarung anders geregelt ist (was eher selten der Fall sein dürfte) gilt es für alle. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Das tut mir leid. Schwangere sind da nicht besonders geschützt. Du darfst durch das BV nicht benachteiligt werden, aber auch keinen Vorteil haben. Wärst du nicht schwanger, würdest du auch Kurzarbeitergeld bekommen. LG luvi


luvi

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Da dein Kind schon im Juni zur Welt kommen soll, wird es auch keinen großen Einfluss auf das Elterngeld haben. Der Mutterschutz fängt ja spätestens im Mai an, oder vielleicht schon im April, je nach Geburtstermin. Monate mit Mutterschutz gehen nicht in die Berechnung mit ein.


mellomania

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und wenn du ohne eben kurzarbeitergeld erhalten würdest, erhälst du das eben mit bv genauso. wo wirst du benachteiligt? du würdest bevorteilt werden, würdest du weiter voll bezahlt. und das geht logischerweise eben auch nicht. daher ist das völlig korrekt.


Mitglied inaktiv

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Du bist jetzt die dritte die das fragt. Auch schwangere im BV bekommen im Falle Kurzarbeit dann auch nur ihr Geld in Höhe Kurzarbeitergeld.


Cani33

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Ich weiß nicht wie viele Mitarbeiter ihr im Betrieb habt, oder es einen Betriebsrat gibt. Wenn ja, wendest du dich am besten an diesen und frägst nach wie das bei euch geregelt ist. Bei uns gibt es beispielsweise eine extra Vereinbarung, dass schwangere und werdende Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen werden, von Kurzarbeit ausgeschlossen werden um keinen finanziellen Nachteil zu haben.


mellomania

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denn das ist ein vorteil für schwangere. und das ist echt unfair den andren gegenüber. ob das so rechtens ist wage ich zu bezweifeln


Cani33

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Das ist rechtens wenn es so im Vertrag / Betriebsvereinbarung vereinbart ist, egal ob das für manche unfair ist oder nicht.


danni4982

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Dass man auch im BV von der Kurzarbeit betroffen ist, ist nun klar. Aber wie wirkt sich das dann auf die Berechnung des Elterngeldes aus? Wird da dann auch das Kurzarbeitsgeld abgezogen? Also genau so, als wenn man ganz normal in Kurzarbeit gehen würde? Wahrscheinlich schon oder...weiß das jemand? Viele Grüße Danni


danni4982

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Bekommt man dann im BV auch Kurzarbeitsgeld von der Agentur für Arbeit (obwohl man dann ja gar nicht in Kurzarbeit ist) oder muss der AG einem die Summe aus geringerem Gehalt + Kurzarbeitsgeld fortzahlen? Die Frage stelle ich mir gerade, da ich nicht weiß, wie das Elterngeld dann berechnet wird. Bei der 2. Variante wäre es ja besser für die Schwangere.


Dojii

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Der steuerpflichtige Teil, der vom Arbeitgeber weiter gezahlt wird, wird weiterhin beim Elterngeld berücksichtigt. Der Zuschuss (Kurzarbeitergeld) von der Bundesagentur wird als Einkommensersatzleistung nicht berücksichtigt - das Elterngeld wird also geringer ausfallen, das ist leider tatsächlich so.


danni4982

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Ist das auch im Beschäftigungsverbot so?


Dojii

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Jap, ist es. Da die Kurzarbeit nichts mit deiner Schwangerschaft zu tun hat, spielt ein vorliegendes Beschäftigungsverbot hier keine Rolle.


danni4982

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Danke für die Info. Da kann man ja nur hoffen, dass es vielleicht eine Corona-Sonderregelung für Kurzarbeit und Elterngeld geben wird....


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