Mitglied inaktiv
hallo, ich wurde vor ca 14 tagen gekündigt innerhalb der probezeit. so nun ist es aber so, dass ich wahrscheinlich schwanger bin, ss-test zeigte positiv an. eines meiner probleme ist, das ich nicht zum doc gehen kann da ich nicht krankenversichert bin, ich bekomme weder hartz 4 noch arbeitlslosengeld. ich meine mich erinnern zu können das man auch nach der kündigung, wenn innerhalb von einer frist glaube 4 - 6 wochen eine schwangerschaft festgestellt wird anspruch auf kündigungsschutz hat. ist dies korrekt?? und was mache ich soll ich diese erste untersuchung zur offiziellen feststellung seber bezahlen?? könnte mir da jemand helfen bitte. sina
Hallo, die andere Antwort ist zwar nicht falsch, geht aber am Thema vorbei. Sie haben genau 14 Tage Zeit, dem AG nach Erhalt der Kü. Ihre SS anzuzeigen. Danach nur noch, wenn Sie die Nichtkenntnis nicht zu vertreten haben. Wenn Sie doch in einem Arbeitsverhältnis stehen sind Sie doch kk-versichert. Oder ist es nur ein 400 € Job? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Habe das selbe Problem und mal bei einer Beratung nachgefragt. Hier die Antwort. Ich hoffe, sie hilft dir weiter!!! Gruß Es ist allein Ihre Entscheidung, wann Sie Ihren Arbeitgeber von Ihrer Schwangerschaft unterrichten, es gibt keine Mitteilungspflicht der Arbeitnehmerin. Laut Mutterschutzgesetz "soll" ein Frau ihren Arbeitgeber zwar von der Schwangerschaft unterrichten, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist, doch dient diese Bestimmung weniger den Arbeitgeberinteressen als dem Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind, denn der Arbeitgeber kann das Mutterschutzgesetz erst dann einhalten, wenn er von der Schwangerschaft weiß. Als Schwangere sind Sie durch das Mutterschutzgesetz in den meisten Fällen vor einer Kündigung geschützt, der Kündigungsschutz gilt auch schon in der Probezeit. Allerdings ist die Probezeit von einem befristeten Probearbeitsverhältnis zu unterscheiden. Zwar kann auch ein solches nicht gekündigt werden, doch wenn die Befristung endet, besteht für den Arbeitgeber auch keine Pflicht zur Verlängerung des Vertrags. Eine Kündigung während einer Schwangerschaft ist nur in ganz wenigen Ausnahmefällen möglich und damit eine solche Kündigung rechtmäßig ist, muss vorher die Aufsichtsbehörde (in NRW: Amt für Arbeitsschutz) zustimmen. Keinesfalls darf eine Kündigung aber in Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen. Sollte der Arbeitgeber trorz der Schwangerschaft kündigen und kein eine Kündigung rechtfertigende Ausnahme vorliegen, dann wäre diese Kündigung rechtswidrig. Die Frau müsste ihn dann auffordern, die Kündigung innerhalb einer bestimmten Frist zurückzunehmen und ihm mitteilen, dass sie zur Weiterarbeit bereit ist. Auch in einem solchen Fall könnte sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Um die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung zu erreichen, müsste sie zudem unabhängig davon innerhalb von drei Wochen Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. In der Regel kennen die Arbeitgeber aber das Gesetz und halten sich auch daran.
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