Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsfristen während Elternzeit

Frage: Kündigungsfristen während Elternzeit

NadineBepunkt

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Hallo, Mitte Dezember erwarten mein Mann und ich unser 1. Kind. Mein Mann wird den ganzen Dezember Urlaub nehmen und dann möchte er 2 Monate mit in Elternzeit gehen. Sein Ziel ist es, während der im Prinzip 3 Monate Zuhause eine neue Arbeitsstelle zu finden, die dann besten falls im Anschluss an die Elternzeit angetreten werden kann. Nun habe ich gelesen, dass er während der Elternzeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat. Gilt dies auch, wenn er so oder so nur 2 Monate mit in Elternzeit geht? Ist während der Elternzeit alternativ ein Aufhebungsvertrag möglich? Eine Rückkehr in die Firma nach der Elternzeit kommt nicht in Frage, da die Arbeitsbedingungen dort katastrophal sind.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gelten die drei Monate und zwar taggenau, also in Lebensmonaten des Kindes. Ansonsten kann ein Aufhebungsvertrag mit dem alten Arbeitgeber machen oder mit der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn er Elterngeld beziehen möchte geht das nur in Lebensmonaten. Bsp Geboren 15.12 - 1. Lebensmonat ist 15.12-14.01 2 Lebensmonat 15.01.-14.02 usw


chrissicat

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Nur wenn er zum Ende der Elternzeit kündigen möchte, dann muss er eine Frist von 3 Monaten einhalten, ansonsten gilt seine normale vertraglich/tariflich vereinbarte Kündigungsfrist. Ein Aufhebungsvertrag ist immer möglich. Einen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag gibt es jedoch nicht, dies geht nur, wenn Arbeitnehmer und -geber sich einigen


mellomania

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wenn er eh nicht mehr zurückmöchte, warum nur zwei monate? ihr könnt es doch parallel laufen lassen und das elterngeld auf teilen..dann hätte er mehr zeit um sich was neues zu suchen...


NadineBepunkt

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Weil das finanziell leider absolut nicht klappen würde. Die ersten zwei LM würde er nur mit in Elternzeit gehen, da ich in der Zeit ja mein Mutterschutzgeld bekomme, was ja im Prinzip meinem bisherigen Lohn entspricht.


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