Mitglied inaktiv
Hallo, habe da mal 2 Fragen: 1.Bin seit 1994 in meiner Firma tätig, habe seit 2002 Elternzeit.Wie lange ist meine Kündigungsfrist? 2.Hatte eine Problemschwangerschaft und konnte den mir zustehenden Urlaub deshalb nicht nehmen.Es stünden mir noch 29 Tage zu.Wollte schriftlich haben,daß sie mir nicht verfallen ,habe es jedoch nicht schriftlich bekommen, sie stünden mir zu und würden nicht verfallen.Nun endet Ende August meine Elternzeit und ich möchte kündigen.Habe ich das Recht mir die 29 Tage ausbezahlen zu lassen oder sind sie verfallen? LG und Danke für die Antwort Liane
Mitglied inaktiv
Daß der Urlaub nicht verfällt, ist gesetzlich geregelt: § 17 BErzGG. Wenn Du zum Eden der EZ kündigen willst, mußt Du dies spätestens 3 Monate vor Ablauf der EZ tun, auch das ist gesetzlich geregelt, egal, wie sonst Deine Kündigungsfristen aussehen. Viele Grüße Désirée
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