Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung

Frage: Kündigung

Maxi1219

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen Arbeitsvertrag vorliegen für eine neue Stelle. Mich macht folgender Punkt stutzig. Es heißt 6 Monate Probezeit. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Ist das normal? Bei meinem alten Arbeitgeber hatte ich einen Vertrag von 5 Jahren. Ich habe nun bedenken, weil in ca einem Jahr ein zweites Kind in Planung ist. (Der Job ist in einem Krankenhaus). Für den Fall der Schwangerschaft und ggf Arbeitsunfähigkeit, Mutterschutz, Elternzeit, bin ich dann aber vor einer Kündigung Geschütz oder? Vielen Dank für ihre Mühen. Lg


Mitglied inaktiv

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Selbst in der Probezeit bist du unkündbar bei einer Schwangerschaft, auch während nach Ablauf der Probezeit, noch während des Mutterschutzes oder in der Elternzeit


Berlin!

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Pauschal kann man nicht sagen, ob diese Kündigungsfrist in Ordnung ist. Gibt es einen Tarifvertrag? Dort gibt es oft spezielle Regelungen zu den Kündigungsfristen. Während einer Schwangerschaft bist Du grundsätzlich ordentlich unkündbar.


Mitglied inaktiv

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An alle! "Du bist in der Schwangerschaft unkündbar" stimmt so nicht. Niemand ist unkündbar, weil es Ausnahmen vom Kündigungsschutz gibt. Aber in der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach ET gibt es einen Kündigungsschutz aus § 17 MuSchG, und der gilt auch wenn Probezeit ist.


cube

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Ja. Nach der Probezeit hast du doch eine unbefristeten Vertrag. das ist doch sogar deutlich besser als ein au f 5 Jahre befristeter. Die Kündigungsfrist ist auch ok. Meist sind es zwar 3 Monate, aber ja, 6 Wochen ist auch nicht so ungewöhnlich. Solltest du schwanger werden, greift erst mal der Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit. Kündigen kann man dir bis dahin dann nur noch mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde (egal, ob du noch in der PZ bist oder nicht.)


Berlin!

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Das Schwangere rechtmäßig gekündigt werden, ist so selten. Da muß echt viel passieren. Deswegen sind Schwangere ordentlich quasi unkündbar.


Mitglied inaktiv

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Nein, Berlin! Es ist schon ein großer Unterschied zwischen "unkündbar" und "Kündigungschutz nach § 17 MuSchG" Das Mutterschutzgesetzt legt Ausnahmen fest, und die können jeden treffen. Betriebsschließung, Teilschließung, Insolvenz, und schwerer Vertrauensbruch. Und selten ist das überhaupt nicht. Ich finde ihr als "Experten" solltet euch da in der Wortwahl ans Mutterschutzgesetz halten. Sonst entsteht der Eindruck man könne sich alles leisten, sei schließlich unkündbar. Es gibt Frauen, die sind so schlau, sich ohne ärztliches Attest, regelmäßig 5 min nach Arbeitsbeginn krank zu melden, und der Arbeit fern zu bleiben. Oder gar 2 Wochen krank ohne Attest, ins Ausland gefahren, wochenlang vom Urlaub nicht zurückgekommen, keine Lust mehr, etc. pp. Die drohen dann, bzw. gehen zur Schwangerschaftsberatungsstelle, wenn sie kein Geld auf dem Konto vorfinden. Unkündbar? Vielleicht reicht reicht es nicht sofort für eine Kündigungszulassung, aber es reicht auch nicht für Lohnfortzahlung. Ein Arbeitsvertrag hat immer zwei Seiten: eine die Arbeitsleistung erbringt, und eine die Lohn zahlt. Man kann nicht einseitig von seinen Verpflichtungen zurücktreten und meinen man sei unkündbar.


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