Byjanka
Hallo, ich bin aktuell 5w schwanger... Nun wurde ich bereits am 4.3 zum 19.3 gekündigt, welches Datum beginnt die Frist des Mutterschutz Gesetz Aussprache der Kündigung oder ab Kündigung??
Hallo, entscheidend ist, ob Sie zum Zeitpunkt der Kündigung schon schwanger gewesen sind. Das scheint mehr nach Ihren Angaben nicht der Fall zu sein. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die Kündigung gilt ab dem Datum, an dem das Kündigungsschreiben bei dir eingegangen ist.
Felica
Gegen die Kündigung wirst du nichts machen können. Den wie du die Kündigung bekommen hast warst du ja noch nicht schwanger. Den wenn du jetzt erst 5te SSW bist liegt die Kündigung vorher. Frist läuft zudem ab Erhalt der Kündigung. In deinem Falle also ab dem 04.03. Also alle Chance nutzen um schnell wieder einen AG zu haben bevor man was sieht. Sonst wird das EG wohl Mindestsatz werden und Anspruch auf EZ hast du mangels AG auch nicht. Heißt spätestens mit Ende EG musst du eine Lösung wegen KV haben.
Byjanka
Obwohl ich am 18.3 noch gearbeitet habe?... War der Meinung meine Kündigung ist ja erst ab 19.3 gültig, hätte ja 14tage Kündigungsfrist
Mitglied inaktiv
Wenn du anderer Meinung bist, warum hast du keine Kündigungsschutz Klage eingereicht. Das geht allerdings nur bis 3 Wochen nach Zugang der Kündigung.
Felica
Nein, die Frist läuft ab Erhalt. Es gibt auch Frauen die 6 Monate Kündigungsfrist haben, die bräuchten dann ja nur nach deiner Denkweise einfach nach Erhalt noch schnell schwanger werden. Vermute mal du hast ähnlich gedacht. Ist aber eben nicht so.
malini
Die Kündigung gilt ab 19.3., schwanger hättest du schon zu dem Zeitpunkt, an dem du die Kündigung erhalten hast (4.3.) sein müssen. Ab dem 4.3. hättest du 3 Wochen Zeit gehabt, dem AG deine Schwangerschaft mitzuteilen.
Felica
Nicht ganz, sie hätte ab dem 4.3 zwei Wochen Zeit gehabt dem AG zu sagen das sie schwanger ist. Aber 3 Wochen um gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage einzureichen. In dem Falle das sie bereits schwanger gewesen wäre, es aber noch nicht wissen konnte, geht der Gesetzgeber auch von 280 Tage Frist aus. Ist aber in dem Falle hier auch nicht unbedingt relevant, weil wenn sie jetzt in der 5ten SSW ist, also 4+x, muss der Tag der letzten Periode nach dem 4.03 gelegen haben. Sollte der Zyklus länger sein und der Arzt das bescheinigen, also das die 280-Tages-Schwangerschaft-Frist schon vor dem 4.3 begann, wäre das die letzte Option.
Felica
Nicht ganz, sie hätte ab dem 4.3 zwei Wochen Zeit gehabt dem AG zu sagen das sie schwanger ist. Aber 3 Wochen um gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage einzureichen. In dem Falle das sie bereits schwanger gewesen wäre, es aber noch nicht wissen konnte, geht der Gesetzgeber auch von 280 Tage Frist aus. Ist aber in dem Falle hier auch nicht unbedingt relevant, weil wenn sie jetzt in der 5ten SSW ist, also 4+x, muss der Tag der letzten Periode nach dem 4.03 gelegen haben. Sollte der Zyklus länger sein und der Arzt das bescheinigen, also das die 280-Tages-Schwangerschaft-Frist schon vor dem 4.3 begann, wäre das die letzte Option.
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