Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kündigung

Frage: kündigung

mia1990

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Hallo. Ich befand mich bis einschließlich zum 15.01. In eltetnzeit. Heute (18.01) habe ich die kündigung (datiert und poststempel) vom 15.01 erhalten. Ist diese rechtswirksam? Mfg mia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es steht keine EZ entgegen. Ob das KSchG gilt - und damit Kündigungsschutz- kann ich so nicht beurteilen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Dein AG kann Dich am 1. Aebeitstag nach der EZ unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Ich denke also das es der 16.01. sein müsste wenn Deine EZ bis 15.01. ging. Ob es auf diesen Tag nun ankommt kann ich bei den vorhandenen Informationen nichts sagen. LG Sabine


ALF0709

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Es kommt hier nur auf den Zugang der Kündigung an. Der AG hätte die Kündigung auch auf den 1.1. datieren können, sie wäre trotzdem wirksam. Vorausgesetzt, sie ist fristgerecht und es besteht kein sonstiger Kündigungsschutz (z.B. große Firma). Ansonsten ist die Kündigung rechtswirksam.


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