MamaJonathan
Hallo Frau Bader, mich würde interessieren, ob man als Schwangere generellen Kündigungsschutz hat oder es auch Ausnahmen gibt? Wie sieht es aus, wenn der AG den Standort schließt und 400 Km entfernt ( im Ausland) neu eröffnet und allen MAs Änderungskündigungen ausspricht und ihnen eine Stelle am neuen Standort anbietet. kann er auch einer Schwangeren eine Änderungskündigung aussprechen? Danke für ihre Antwort
Hallo, wenn er schließt kann er mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtamtes kündigen Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
hallo unser betrieb hat damals geschlossen und konnte man in der ez nicht kündigen und wurde ein aufhebungsverztrag mit abfindung angeboten. wie es nach der ez oder in der ss ausgesehen hätte weiß ich nicht,ich würde einen anwalt fragen,hast du eine rechtsschutz?
Mitglied inaktiv
Generell erst mal nein - der Betrieb kann jedoch beim Gewerbeaufsichtsamt eine Ausnahme beantragen. Wie das dann genau läuft weiß ich nicht, und ob Aussicht auf Erfolg besteht weiß ich leider auch nicht. LG Sabine
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