Mitglied inaktiv
habe für 2 jahre elternzeit beantragt, u. bekomme nun zum 01.11.2010 ein kita-platz für 5 h......würde gern das letzte halbe jahr in elternzeit bleiben u. tz für 15 h in der woche arbeiten...? ist dies möglich ? wann kann mich mein AG kündigen, wie lange habe ich kündigungsschutz ? wie lange muß er mich nach der elternzeit beschäftigen..? 1 jahr ?
Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wann bis wie lange hast Du EZ beantragt? Das geht aus Deinem Schreiben nciht hervor. Du darfst so lange in EZ bleiben, wie Du beantragt hast. In TZ arbeiten während der EZ ist möglich, vorrausgesetzt der AG stimmt dem zu (weil er hat Dich ja bestimmt auch schon "andersweitig" ersetzt). Er kann Dir am 1. Arbeitstag mit Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen. Hast Du überhaupt nur 2 Jahre beantragt und das dritte "ausgelassen"? Dann könntest Du evtl. noch das 3. Jahr nehmen Gruß Peeka
Mitglied inaktiv
habe bis 22.06.2011 elternzeit beantragt das 3. jahr habe ich noch nicht beantragt.....
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