Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin im dritten jahr meiner Elternzeit (bis Mai 2009) und arbeite seit zwei jahren auf minijobbasis beim gleichen Arbeitgeber. Nun wird das Geschäft verkauft und laut noch aktuellem Arbeitgeber alle Mitarbeiter übernommen. Nun meine Fragen: 1. Darf mir der neue Chef fristlos kündigen oder muß er die normale gesetzliche Frist einhalten? 2. Wenn er mir kündigt und ich in der Kündigungsfrist schwanger werde (schon länger in Plnung), was gilt dann? Der Kündigungsschutz wegen Schwangerschaft oder die Kündigung? Vielen Dank im voraus
Hallo, 1. In der EZ darf er gar nicht kündigen 2. Sie müssen es 14 Tage nach Erhalt der Kündigung mitteilen, sonst ist es zu spät Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
der neue Chef übernimmt ale MA mit allen rechten und Pflichten. Er kann also i. d. R. NICHT einfach so fristlos kündigen In der SS gilt: wenn er die genehmigung des Aufsichtsamtes bekommen kann, dann darf er kündigen, sonst nicht -> wenn Du die SS innerh. von 2 Wochen nach Kündigungserhalt anzeigst. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hi, wenn es sich um einen Betriebsübergang nach BGB handelt, dann übernimmt der neue Inhaber alle Rechte un Pflichten - für dich ändert sich nichts. Es gibt aber auch zahllose andere Konstellationen, in denen die Ausnahmen eher die Regel sind (z.B. Unternehmen wird durch die Insolvenz geschickt...), von daher kann ich ohne weitere Infos nichts genaueres sagen. Gruß, speedy
Mitglied inaktiv
Hallo, Ich habe das gerade in Recht gelernt, Du kannst Dir das aber gerne im Gesetz nochmal anschauen, ist eigentlich auch sehr verstaendlich geschrieben. Das ist Paragraph 613a BGB und Paragraph 9 in Verbindung mit Paragraph 1 des Mutterschutzgesetzes. Kannst ja danach googeln. Liebe Gruesse
Ähnliche Fragen
Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Ki ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Hallo, meine Tochter ist seit März in der Krippe. Da wir keine Konstanz in der Bezugsperson haben, werden wir zum 17.11. in eine andere Krippe wechseln und haben hierfür schon einen Platz bekommen. Normale Kündigungsfrist sind 3 Monate und wir wären damit am 31.1. und hätten natürlich doppelte Gebühren. Am Elternabend Mitte Oktober wurd ...
Hallo Frau Bader, derzeit in EZ bis 31.12.26. Ggf. Neuer AG zum 1.12.26, kann ich kündigen beim alten AG zum 30.11.26 und die EZ vorzeitig beenden? danke! freundliche Grüße
Sehr geehrte, ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu meiner aktuellen Situation. Ich bin seit 2022 in Vollzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Meine Elternzeit endet demnächst. Aufgrund der Betreuungssituation meines Kindes ist es mir jedoch nicht möglich, im Schichtsystem (Spät- oder Wochenendschichten) zu arbeiten. Ich habe me ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...