Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung

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Hallo, ich bin im dritten jahr meiner Elternzeit (bis Mai 2009) und arbeite seit zwei jahren auf minijobbasis beim gleichen Arbeitgeber. Nun wird das Geschäft verkauft und laut noch aktuellem Arbeitgeber alle Mitarbeiter übernommen. Nun meine Fragen: 1. Darf mir der neue Chef fristlos kündigen oder muß er die normale gesetzliche Frist einhalten? 2. Wenn er mir kündigt und ich in der Kündigungsfrist schwanger werde (schon länger in Plnung), was gilt dann? Der Kündigungsschutz wegen Schwangerschaft oder die Kündigung? Vielen Dank im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. In der EZ darf er gar nicht kündigen 2. Sie müssen es 14 Tage nach Erhalt der Kündigung mitteilen, sonst ist es zu spät Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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der neue Chef übernimmt ale MA mit allen rechten und Pflichten. Er kann also i. d. R. NICHT einfach so fristlos kündigen In der SS gilt: wenn er die genehmigung des Aufsichtsamtes bekommen kann, dann darf er kündigen, sonst nicht -> wenn Du die SS innerh. von 2 Wochen nach Kündigungserhalt anzeigst. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hi, wenn es sich um einen Betriebsübergang nach BGB handelt, dann übernimmt der neue Inhaber alle Rechte un Pflichten - für dich ändert sich nichts. Es gibt aber auch zahllose andere Konstellationen, in denen die Ausnahmen eher die Regel sind (z.B. Unternehmen wird durch die Insolvenz geschickt...), von daher kann ich ohne weitere Infos nichts genaueres sagen. Gruß, speedy


Mitglied inaktiv

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Hallo, Ich habe das gerade in Recht gelernt, Du kannst Dir das aber gerne im Gesetz nochmal anschauen, ist eigentlich auch sehr verstaendlich geschrieben. Das ist Paragraph 613a BGB und Paragraph 9 in Verbindung mit Paragraph 1 des Mutterschutzgesetzes. Kannst ja danach googeln. Liebe Gruesse


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