Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung

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Hallo Frau Bader, mein Mutterschutz Endet am 10.08.08 ich war jetzt bei meinem Arbeitgeber wir sind so verblieben das ich 4 Wochen voher Kündige da ich starkes Mobbig auf der Arbeit habe. Er fragte ob er mir entgegenkommen könnte da sagte ich er solle mich Kündigen damit ich keine 3 Monatige sperre vom Arbeitsamt bekomme. Er meinte das wäre micht so einfach das würde nicht gehen wenn er schreibt aus Wirtschaftlichen und finaziellen Gründen das Arbeitsamt würde das kontrollieren und er würde dadurch in schwiergikeiten kommen.Ist das richtig?Geht es wenn er mich Kündigt? es ist doch richtig das ich 4 Wochen voher Künigen muß oder?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hllo, 1. Er kann inm der EZ gar nicht kündigen 2. Sie haben zum Ende der EZ eine Kü-Frist von 3 Monaten Liebe Grüsse, NB


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Hallo, wie schion gesagt: Mutterschutz oder Elternzeit? Das ist ein großer Unterschied. Fakt ist aber: Weder im MuSchu noch in EZ kann Dir der AG "so einfach" kündigen, da bräuchte er die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Nach MuSchu kann er die frühestens 4 Monate nach Geburt kündigen, bei EZ frühestens am ersten Tag nach EZ. Viele Grüße Désirée


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Sorry habe ich vergessen Elternzeit.


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