Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung

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Liebe Frau Bader, mein Sohn nimmt an drei Vormittagen in der Woche an einem Kunst-und-Musikkurs einer privaten Elterninitiative teil, an den zwei anderen Vormittagen geht er in den Kindergarten. Das war vor dem Eintritt mit dem Kindergarten abgesprochen worden, Erzieherin und Leitung gaben ihr Okay dazu. Nun sieht das plötzlich ganz anders aus: plötzlich sind zwei Tage pro Woche aus Sicht des Kigas zu wenig. Forderung: entweder er kommt mindestens drei Tage in der Woche oder wir sollen wechseln. Problem ist dann aber, dass er die Projekte des Kunst-und-Musik-Kurses nicht richtig mitmachen könnte. Der Kleine will aber weiter in den Kurs gehen und auch mir erscheint das sehr sinnvoll, er hat dort wirklich viel Spaß. Auch die Aufspaltung Kiga/Kurs macht ihm keine Schwierigkeiten, im Gegenteil, er kommt gut zurecht. Kann der Kiga uns im Ernstfall wirklich kündigen? Im Vertrag steht keine derartige Klausel über die Anwesenheitspflicht. LG, Rebecca


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn im Vertrag nichts steht, kann ein Dauerschuldverhältnis ordentlich gekündigt werden, es sei denn, wegen dem Anspruch auf KiGa-Platz gilt etwas anderes! Liebe Grüsse, NB


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