Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung!

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Hallo, mein Mutterschutz läuft jetzt im November aus und mein Chef wird mich kündigen weil kein Bedarf mehr für micht ist. Nun meine Frage ich arbeite in einem anderen Bereich als Minijob (kriege 282 Euro), wie ist das denn jetzt wenn ich gekündigt werde, kriege ich dann trotzdem Arbeitslosengeld??? Weil von 282 Euro kann ich mich ja nicht selber krankenversichern. Bis November bin ich ja noch beitragsfrei. Bin nicht verheiratet wir leben aber zusammen also gehts ja auch nicht über Familienversicherung jetzt ist mein Sohn ja noch über mich versichert, wie ist es denn dann. Wird er dann über meinen Freund versichert sein?!?! Vielen Dank schon mal. Gruß Leonie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und vor dem EU versicherungspflichtig beschäftigt waren u die Anwartschaften erfüllt haben, bekommen Sie ArbGeld I. Liebe Grüsse, NB


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Wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, bekommst du Arbeitslosengeld. Das heißt, du musst eine Betreuungsmöglichkeit für deinen Sohn nachweisen. Wenn du deinen Minijob behälst, darfst du 165 eur behalten, der Rest wird vom Arbeitslosengeld abgezogen. Wenn du Arbeitslosengeld bekommst, sind du und dein Sohn über das Amt versichert. Über deinen Freund kannst du weder dich noch deinen Sohn versichern, da ihr nicht verheiratet seid. Solltest du dem Arbeitsmart nicht zur Verfügung stehen, kannst du Hartz-IV beantragen. Dann seid ihr darüber versichert. Kommt da natürlich darauf an, wieviel dein Freund verdient, ob ihr dann noch Geld bekommt. LG Arlett


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Den kleinen kannst du auch über deinen Freund versichern, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat.


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Hallo, hatte noch was vergessen,wie das dann ist wenn man wieder schwanger wird (bin ich noch nicht aber haben wir so das kommende Jahr wohl geplant), bleibt das dann mit dem Arbeitslosengeld oder läuft das dann anders?!?! Gruß Leonie


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Dir steht nur Arbeitslosengeld1 zu, wenn du Arbeiten kannst und die Kinder betreut sind.


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