Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung

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Sehr geehrte Frau Bader! Meine Kollegin bekam am 31.3.04 die Kündigung zum 30.04.04. Am 16.04.04 bestätigte ihr der Frauenarzt eine Schwangerschaft (6.SSW), die sie unserem Chef heute (also am 19.04.04) mitteilte. Der Frauenarzt sagte ihr beim Ausstellen des Attests für den Arbeitgeber, daß die Kündigung somit hinfällig wäre. Ist das richtig so?


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Wie kann in diesem Fall die Begriffe: "Unverzüglichkeit darlegen und beweisen" nach der Zwei-Wochen-Frist ausgelegt werden? Denn die Kenntnis über die Schwangerschaft hat o.g. Person ja erst nach der Frist erlangt.


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Sehr geehrte Frau Bader! Leider kann ich Ihrer Antwort keinen Sinn entnehmen: "nach Erhalt der Kü kann man in einer Frist von 2 Wo. kündigen." Sie meinten sicherlich, daß sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung eine Schwangerschaftsanzeige beim Arbeitgeber eingehen muß, damit die Kündigung unwirksam wird. Diese Frist wäre ja leicht überschritten, allerdings war sie ja zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger, nur wußte sie davon halt noch nix. Die Aussage des Gynäkologen war die folgende: Der AG muß die Kündigung zurücknehmen, da sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger war und diese Meldung auch sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft (was leider erst am 16. Tag nach Erhalt der Kündigung der Fall war) an den AG gemacht hat. Ist ein wenig verzwickt, sorry. Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich trotzdem sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen... Vonnywalker


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