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Kündigung wg. Standortschließung

Frage: Kündigung wg. Standortschließung

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Hallo! Unser Hauptsitz hat beschlossen, unseren kleinen Standort zum 01.04.03 zu schließen (Produktionsverlagerung), aber dieses Datum ist unrealistisch. Der Betriebsrat geht davon aus, das es Anfang/Mitte Mai wird. Angeblich soll das Büro erhalten bleiben. Im Mai nehme ich meinen Resturlaub und Anfang Juni bin ich schon im MuSchu. Jetzt meine Fragen: - In wie fern wäre es mir zuzumuten, immer zum Hauptsitz zu fahren (eine Strecke 300-350 km), falls das Büro auch geschlossen werden sollte? - Verlängert die Elternzeit automatisch die Betriebszugehörigkeit? - Muß ich während der Elternzeit der Firma mit meinem Wissen zur Verfügung stehen? - Der Betriebsrat denkt, das sich die Firma (ein US-Konzern) "freikaufen" will. Ich denke nicht, das ich dieses nicht mitmachen möchte, da ja die Elternzeit an die Rente angerechnet wird. Zudem möchte ich nicht so lange mit einem 2. Kind warten (d. h. innerhalb dieser 3 Jahre Elternzeit). - Ich habe jedoch gelesen, das die Firma unter bestimmten Umständen auch in der Schwangerschaft kündigen kann. Was sind diese bestimmten Umstände? Wer weiß hier rat, oder hat schon selbst so eine Erfahrung gemacht. Ich bedanke mich jetzt schon für Euren Rat! LG Claudia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo Claudia, bitte lesen Sie die Hinweise. Eine so umfassende Beratung kann ich hier nicht vornehmen. Sie können sich entgeltlcih an meine e-mail wenden. Gruß, NB


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