Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bade! Aufgrund Mobbing möchte ich bei meinem Arbeitgeber kündigen. Ich habe bei ihm nach meiner Erziehungszeit eine neue Stelle gefunden, bin aber bereits aus der Probezeit raus. Wenn ich selbst kündige, beziehe ich ja die ersten 3 Monate (?) kein Arbeitslosengeld. Sieht das anders aus, wenn ich der Agentur für Arbeit eine ärztliche Bescheinigung vorlege, aus welcher der Kündigungsgrund hervorgeht (Mobbing), gilt diese 3-Monats-Sperre dann evtl. nicht mehr? Mit freundlichen Grüßen ohno
Hallo, ob Sie im Ergebnis eine Sperre bekommen, kann ich Ihnen nicht sicher sagen - mit Attest aber eher als ohne Liebe Grüsse, NB
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Hallo, ich 31, alleinerziehend bin krankenschwester in der Zeitarbeitsfirma welche deutschlandweit vertreten ist und mehrer Standorte hat. Ich bin aktuell in Elternzeit bis Juli. Jetzt ist es so, das ich Februar weiter wegziehen werde nach Herford dort wäre der Standort Bielefeld dann für mich zuständig. Als ich das erste Mal nachfragte Sag ...
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