Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung wegen arglistiger Täuschung?

Frage: Kündigung wegen arglistiger Täuschung?

Maralein.

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Ich bin noch sehr am Anfang meiner Schwangerschaft (4ssw) und nun habe ich ein Problem,ich habe einen Befristeten Arbeitsvertrag der im September ausläuft allerdings bekomme ich nun einen unbefristeten Arbeitsvertrag, wenn ich nun allerdings sage dass ich schwanger bin wird der Vertrag mit Sicherheit nicht verlängert. Jetzt möchte ich entweder warten bis Oktober bis ich das 1.Mal zum Frauenarzt gehe (damit ich sagen kann dass ich es nicht wusste) oder sobald ich den Arbeitsvertrag unterschrieben habe und dann trotzdem bis Oktober warte bis ich es ihnen sage. Können sie mich ,egal ob ich "nicht davon wusste" oder auch davon wusste im Nachhinein kündigen wegen arglistiger Täuschung oder sonst irgendwas? Ich würde halt schon gerne zum Frauenarzt gehen um zu schauen das alles in Ordnung ist aber wenn ich deswegen im Nachhinein gekündigt werden kann riskiere ich es lieber nicht


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Sie dürfen die Schwangerschaft verschwiegen und sogar lügen, ohne dass das Folgen für Sie hat. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Du darfst deine Schwangerschaft zunächst verschweigen und du brauchst auch nicht zu behaupten, dass du davon nichts gewusst hättest. Dich kann keiner kündigen, weil du deine Schwangerschaft verschweigst!


netteKlarinette

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Nein, eine Schwangerschaft ist keine arglistige Täuschung, die hat weder mit deiner Qualifikation noch deiner Ausbildung zu tun. Dass ein Arbeitnehmer ausfallen kann, ist eben das Risiko jeden Arbeitgebers. Unterschreib deinen Vertrag (unbedingt! Eine bessere Chance bekommst du nicht!) und geh so zum Arzt wie du möchtest und dich gut fühlst. Und teile nach der Vertragsunterschrift deine Schwangerschaft mit. Eine schriftliche Bestätigung von Arzt über die Schwangerschaft holst du dann, nachdem du den Vertrag unterschrieben hast und reichst sie ein. Ob wann und wieviel du wusstest geht niemanden etwas an. Wenn du mit deinem Job dein Baby nicht gefährdest (Chemiefabrik etc) dann brauchst du auch kein schlechtes Gewissen zu haben. Nach der Elternzeit stehst du dem AG ja wie vereinbart zur Verfügung, das wäre auch so, wenn du zwei Monate nach Vertragsunterzeichnung schwanger wärst, für ihn ändert sich nix. Dass Frauen schwanger werden können sollte ihm bekannt sein, er hat sicher in Biologie aufgepasst.


Berlin!

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Du musst Deine Schwangerschaft Deinem AG nicht mitteilen. es gibt keinerlei Verpflichtung dazu. Ganz im Gegenteil: Du darfst sogar lügen. Also solltest Du den Vertrag unbedingt unterschreiben, ohne schlechtes Gewissen und vor allem: ohne Angst vor einer Kündigung. Alles Gute! Und bitte: lass Dich nicht von denen verunsichern, die hier noch lamentieren werden, dass es aber nicht nett ist, wenn Du Deinem AG das nicht sagst, dass der arme, arme AG dann ja einen Ausfallt etc. pp.. Du bist Eirund Deinem Kind verpflichtet und darfst das ohnejedes schlechte Gewissen!


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