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Sehr geehrte Frau Bader, da ich ende sept. 150 km weit weg ziehe, kündigt mich mein chef zum 30.09.. z.zt. habe ich 14 tage urlaub. in diesem urlaub stelle ich fest, daß ich schwanger bin (ich will mo. zum artzt). Wahrschnl. werde ich auf Risiko gestuft, evtl. sogar Beschäftigungsverbot. wie trete ich meinem chef jetzt gegenüber? ich habe ein ziemlich schlechtes gewissen, denn sobald er es weiß, darf er mich doch nicht mehr kündigen? aber ich kann auch nicht mehr arbeiten kommen, weil der anfahrtsweg viel zu umständlich wäre. kann er mich auch kündigen, wenn er weiß, daß ich schwanger bin? oder muß ich kündigen - und wird mir dann nicht arbeitslosengeld gestrichen? wenn sie mir helfen könnten, in der nächsten woche eine lösung zu finden, wäre ich ihnen sehr dankbar. mfG Kerstin
Liebe Kerstin, Sie haben 14 Tage nach der Kü Zeit, die SS mitzuteieln, die attestiert schon zum Zeitpunkt der Kü bestanden haben muss. Dann ist die Kü unwirksam. Frist zur Klage ist 3 Wochen. Gruß, NB
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