Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung während Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung während Schwangerschaft

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Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin derzeit in Elternzeit, die eigentlich am 21.10.2011 Enden würde. Ich bin derzeit wieder schwanger, habe meinen Arbeitgeber auch schon vor Wochen über die Schwangerschaft informiert.Geburtstermin ist der 30.11. damit würde der Mutterschutz am 19.10 beginnen, sprich 2 Tage vor Ende meiner Elternzeit. Heute habe ich durch Zufall durch eine ehemalige Kollegin erfahren, dass mein Arbeitgeber (Rechtsanwalt) seine Kanzlei zum 1.11.2011 aufgelöst hat und sich einer anderen Kanzlei anschließt (ob als Angestellter, Partner oder selbständiger Mitarbeiter ist mir allerdings nicht bekannt) Alle Mitarbeiterinnen haben vor zwei Wochen die Kündigung erhalten (mit Ausnahme einer Auszubildenden, die mein Chef laut Kammer weiterbeschäftigen muss). Ich selbst habe noch keine Kündigung erhalten, wobei dies noch bis Ende September geschehen kann. Da die Kammer verfügt hat, dass mein Chef die Auszubildende in die neue Kanzlei mitnehmen muss, gehe ich davon aus, dass er sich der Kanzlei als Partner oder selbständiger Mitarbeiter anschließt. Mein Arbeitsvertrag wurde (da sich die alte Kanzlei aus einem Verbund selbständiger Rechtsanwälte zusammengeschlossen hat) nur mit meinem derzeitigen Chef und nicht auf den Namen der Kanzlei geschlossen. Nun meine Frage, kann mich mein Chef überhaupt kündigen, auch wenn die derzeitige Kanzlei aufgelöst wird, da mein Arbeitsvertrag nur mit meinem Chef persönlich geschlossen wurde. Eigentlich wollte ich die Elternzeit um drei Jahre verlängern und anschließend einer anderen Tätigkeit nachgehen. Zurück zu meinem Chef möchte ich nicht, aber nun fürchte ich, dass mein Versicherungsschutz erlischt wenn es zur Kündigung kommt. Da mein Mann privatversichert ist müsste ich mich dann auch privat versichern was ich auf keinen Fall möchte. Finanziell bin ich auf eine beitragsfreie Versicherung angewiesen, mit zwei kleinen Kindern stehe ich dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung, so dass ich mich auch nicht arbeitslos melden kann. Besteht für mich der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft weiter, bzw. gibt es die Möglichkeit, dass er mich bis zum Ende der Elternzeit "weiterbeschäftigt" und die Kündigung erst zum Ende der Elternzeit ausgesprochen wird. Mit freundlichen Grüßen


Mitglied inaktiv

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hallo ich habe in meiner ersten ss in einem fitnessstudio gearbeitet,unser betrieb wurde damals geschlossen,kündigen hätten sie uns nicht können,da es noch andere betriebe gab. uns wurde ein aufhebungsvertrag angeboten inkl. abfindung oder ein übertritt in einen der anderen betriebe. vom gesetz her konnten sie uns nicht kündigen. vielleicht ist es bei dir das selbe,wenn die kündigung kommt,würde ich die sachlage von einem aw überprüfen lassen,hast du eine rechtsschutz mit arbeitsrecht,dann ist das eigentlich kein problem,.


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