Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein grosses Problem. Habe als Krankenschwester in einem Krankenhaus gearbeitet. Als ich SS wurde, wurde ich ab der 16. SSW krank geschrieben und ab der 24. SSW habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Dannach wurde ich Betriebsärztlich Untersucht worauf festgestellt wurde (denen ihre Meinung) das ich arbeiten kann.....!!! Am zweiten Arbeitstag dann wurde ich mit Vorzeitigen Wehen ins Krankenhaus gebracht und wurde für den Rest der SS bis zum Mutterschutz erneut krank geschrieben. Seit dem möchte ich rein gar nichts mehr mit diesem Krankenhaus wo ich gearbeitet habe zu tun. Mein eigentliches Problem ist es jetzt zu kündigen. Habe am Anfang des Mutterschutzes angegeben nach drei Jahren wieder zu arbeiten, was ich aber jetzt bestimmt nicht mehr will. Habe auch wieder seit einem halben Jahr einen 400 Euro Job angenommen welchen sie auch eingewilligt haben. Habe aber im ersten und zweiten Jahr Weihnachtsgeld bekommen. Dieses würde ja zurück gefordert werden wenn ich jetzt kündigen würde oder??? Kann ich das evtl. auch mit meinem noch verbleibendem Urlaub verrechnen lassen. Habe noch 14 Tage Urlaub. Muss mein Arbeitgeber mir meinen Urlaub auszahlen wenn ich kündige?? Und im Feb. 2006 müsste ich wieder arbeiten. Muss ich trotzdem noch mal dahin wenn ich jetzt schon kündige?? Oder gelten die drei Monate ab schreiben der Kündigung. Viele Fragen, aber ich bin schon ganz durch den Wind weil ich nicht mehr weiter weiss. Vielen Dank im Vorraus. Mfg Steffi
Hallo, kündigen Sie doch einfach zum Ende der EZ (mit Frist 3 Mo.) , dann sind Sie in der Zeit auch noch KK-versichert. Und vielleicht überlegen Sie es sich anders. Gruß, NB
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