MamaMärz20
Hallo, danke für die Beantwortung zur Frage der Elternzeitverkürzung nach Kündigung. Zwei Fragen hätte ich doch noch dazu. Kann ich zum 20.03.2021 kündigen, das ist der Tag an dem die Elternzeit im Monat März enden würde? Laut Vertrag dürfte man eigentlich nur zum Monatsende kündigen. Und werden mir die zwei Monate, welche ich eigentlich noch Elternzeit gehabt hätte (April und Mai) noch nachgezahlt? Vielen Dank!
Hallo, § 18 BEEG beinhaltet ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der Elternzeit, welches den normalen Kündigungs-Fristen vorgeht. Danach können Sie mit einer Frist von drei Monaten Tag genau zum Ende der Elternzeit kündigen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ich denk deine Elternzeit endet im Mai? Zum Helfen wäre gut paar mehr Daten... Wann Kind geboren Wie lange Elternzeit gemeldet Wie lange Elterngeld
MamaMärz20
Also eigentlich würde die Elternzeit am 20.05.2021 enden, da ich aber die Elternzeit verkürzen möchte, wäre das neue Ende der 20.03.2021. Das Kind ist am 20.03.2020 geboren.
Mitglied inaktiv
Du kannst zum 21.03 kündigen mit deiner Frist Elterngeld ist dann ja durch Ab 22.03 kannst du arbeiten
chrissicat
Nein, wenn deine Elternzeit im Mai endet, kannst du nicht zum 20.3. kündigen. Nur zum Ende der Elternzeit (20.5.???) oder eben zu den vertraglich vereinbarten Kündigungsbedingungen. Alternativ kannst du deinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten. Da könnt ihr dann vereinbaren, was ihr möchtet und womit ihr beide (du und dein Arbeitgeber) einverstanden seid. Welches Geld möchtest du von wem "nachgezahlt" bekommen?
chrissicat
Für die Verkürzung deiner Elternzeit benötigst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Wenn du auf den 20.3. (mit Zustimmung deines Arbeitgebers) verkürzt, dann kannst du auch zum 20.3. kündigen (unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist). Aufhebungsvertrag halte ich hier dann aber für einfacher und vor allem fairer.
Felica
Bekommst du noch Elterngeld oder warum diese komische Fragestellung? Falks dein Elterngeld durch ist kündige doch einfach zum 28.02.21, mit deiner vertraglichen. Dann endet da dann auch deine EZ. Ab dem 1.03.21 kannst du dann bei deinem neuen AG arbeiten. Falls du noch EG bekommst, dann wäre diese Info wichtig ob Basis-EG und wie lange noch oder ob EG Plus.
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