Sydney089
Hallo Frau Bader, ich hab gestern meine Kündigung zum 28.02.22 bekommen in der Probezeit. Jetzt habe ich heute einen Schwangerschaftstest gemacht, dieser war positiv. Ich werde natürlich so schnell wie möglich zum Frauenarzt. Heißt das jetzt aber das die Kündigung von meinem Arbeitgeber unwirksam ist?
Hallo, Sie haben eine Frist von 14 Tagen, die Schwangerschaft dem AG mitzuteilen. Dann muss er die Kündigung zurücknehmen. Liebe Grüße NB
mellomania
wenn du innerhalb von zwei wochen die schwangerschaft meldest nach kündigungszugang dürfte sie unwirksam sein. war der vertrag befristet?
Sydney089
Ja auf 1 Jahr befristet. Und 6 Monate davon Probezeit.
Mitglied inaktiv
Ja die Kündigung ist unwirksam, wenn du innerhalb der nächsten 2 Wochen nach Zugang die Schwangerschaft mitteilst. Allerdings hebt es nicht die Befristung auf.
mellomania
dann läuft der vertrag danach einfach aus. melde dich dann rechtzeitig beim amt, nicht dass du da probleme bekommst. wann beginnt der mutterschutz? während des vertrags oder nach diesem?
Berlin!
Nein, die Kündigung ist nicht automatisch unwirksam. Du musst unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung, Deiner Arbeitgeberin mitteilen, dass du schwanger bist. Am besten mit ärztlicher Bescheinigung belegt, die kannst Du aber auch nachreichen. Dann muss Deine Arbeitgeberin erklären, dass sie aus der Kündigung keine Rechte mehr herleitet. Man kann eine Kündigung juristisch nicht zurücknehmen, da sie mit Zugang wirksam wird. Tut sie das nicht, wird die Kündigung als nicht für hinfällig erklärt, musst Du innerhalb vn 3 Wochen ab Zugang dagegen vorgehen und zwar mittels Kündigungsschutzklage vorm zuständigen Arbeitsgericht! Das ist eine absolute Ausschlussfrist. Auch eine an sich rechtswidrige Kündigung wird wirksam, wenn sie nicht angefochten wird. @Mellomania: Warum immer wieder falsche Ratschläge?
mellomania
Hmm..hab ich was anderes als einige und frau bader geschrieben? Danke dass du es von jetzt an einfach lässt.
Berlin!
Du hast was anderes geschrieben. Du hast geschrieben: melde die Schwangerschaft, dann dürfte die Kündigung unwirksam sein. Das ist schlicht falsch. Nicht richtig, Mal wieder daneben. hast Du noch andere Hobbys, ausser juristisch halbseidene Ratschläge zu geben?Ich hoffe nur niemand glaubt, was Du schreibst.
mellomania
dann schreibt gernemama auch falsch=? und frau bader auch? lass es doch einfach bitte sein, ständig leute anzugehen. das wäre sehr toll. es nervt einfach.
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