Mitglied inaktiv
Hallo! Ich hatte ca. ab dem 3 Schwangerschaftsmonat ein Beschäftigungsverbot. Mein AG hat mich daraufhin freigestellt. Während dieser Zeit habe ich geheiratet und bin zu meinem Mann gezogen. An das Beschäftigungsverbot hat sich dann nach der Geburt die Elternzeit angeschlossen. LG
Hallo, Sie sind zu Ihrem Mann gezogen -> dann bekommt man bei einer Kü. keine Sperre Ausserdem spricht dagegen, dass Sie ja nur TZ arbeiten wollen u das wegen der Kindesbetreeung unzweckmässig wäre Liebe Grüsse, NB
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