Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung nach verlängerter Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung nach verlängerter Elternzeit

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Hallo Frau Bader, - was muss man beachten, wenn man nach verlängerter Elternzeit (wg. Geburt v. Drillingen und 3 Jahre später Geburt eines weiteren Kindes (ingesamt 6 Jahre Auszeit) nicht an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren kann wg. privater organisatorischer Schwierigkeiten? - Hat man Anspruch auf ALG bei Kündigung durch AG, wenn man solange nicht tätig war? - Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist für den AN? Nach Angaben des AG muss man so kündigen, dass das AV ZUM Ende der Elternzeit gelöst wird. ME aber kann man doch nur kündigen AM Ende der Elternzeit mit anschließender Kündigungsfrist, ist das richtig? Man wäre sozusagen noch 4 Wochen angestellt... - Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist durch den AG? Beschäftigungsverhältnis dauerte bis zur Elternzeit ca. 15 Jahre, mit Elternzeit dann sozusagen 21 Jahre. Vielen Dank! ohno


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie hätte länger EZ nehmen können, aber unabhängig davon kann sie, wenn sie den Job nach der EZ nicht antreten will/ kann, zum Ende der EZ mit Frist 3 Mo. kündigen. Es folgt evtl. eine Sperre beim AA, unabhängig davon erhgält sie nur Leistungen, wenn sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung steht Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hi... 6 Jahre für die Drillinge und 1 Jahr für das "einer" Kind`? Also hättest Du die EZ für das 3. Kind nicht nach den 6 Jahren EZ für die Drillinge nehmen können? Dann wärest Du zumindest noch versichert... LG Peeka, die sich dessen aber auch nicht sicher ist...


Mitglied inaktiv

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Hi. Danke für Deine Antwort - frage aber für meine Bekannte, nicht für mich. Also soweit ich mich erinnern kann, kam die "Kleene", als die Jungs 3 J. waren. D.h. die regluläre Elternzeit für die Jungs war da schon vorbei, ich meine aber, sie hätte diese dann noch verlängert, und war dann mit der Kleinen anschließend im ErzU. D.h. die Verlängerung und der neue Anspruch für das 4. Kind sind da verrechnet worden oder so. Das hab ich echt nicht im Kopf. VG, ohno


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hallo, wenn man aus privaten Gründen den ursprünglichen AV nicht mehr erfüllen kann könnte man mit dem AG reden (und eine Lösung suchen/finden) oder eben kündigen. Wie lange man in EZ war ist da erst mal egal. Gesetzliche Kündigunsfrist regelt das BEEG= 3 Monate zum Ende der EZ durch den AN. Der AG kann erst bei Arbeitsaufnahme die Kündigung aussprechen. ALG könnte dann gewährt werden, wenn sie Kinderbetreuung nachweisen kann und evtl. sofort wieder in einem Job loslegen. Viele Grüße Désirée


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http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/familie-erwerbstaetigkeit/elternzeit/beispiele.html


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Danke für die Antworten! Ja, ich weiß dass ihr mehr Elternzeit zugestanden hätte, ich denke aber, sie hat diese nicht aufgeteilt, damit das Erz.Geld direkt für alle 3 Kids gleichzeitig gezahlt wurde und somit grad am Anfang keine allzugroße finanzielle Belastung eingetreten ist. Viele Grüße, ohno.


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