Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung nach Erziehungsurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung nach Erziehungsurlaub

Mitglied inaktiv

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Mein Erziehunsurlaub endet am 2. April und gestern wurde mir gesagt das ich aus betrieblichen Gründen (kein Umsatz, BSE-Krise usw.)gekündigt werde. Der Bezirksleiter hätte ja am liebsten das ich gar nicht mehr anfange, aber wie ist das mit der Kündigungsfrist von 3 Monaten? Und wenn ich aber die 3 Monate arbeiten will muß ich zig Kilometer fahren, weil im alten Betrieb kein Platz mehr für mich sei. D:h. wenn ich jeden Tag da hin muß ist mein ganzen Geld weg was ich als 20 Stundenkraft bekomme, nämlich fürs Benzin. Und dann ist noch nicht einmal der Kiga bezahlt. Wenn ich aus betrieblichen Gründen gleich gekündigt werde da bekomme ich doch auch kein Arbeitslosengeld, oder? Ich weiß echt nicht weiter und brauche dringend einen Rat. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Veri, 1. Solange Sie Ihre Tätigkeit noch ausüben, muss Ihnen nach dem EU ein vergleichbarer Arbeitsplatz wie vorher zur Verfügung gestellt werden. Ob dieser ganz woanders liegen kann, regelt im Zweifel der Arbeitsvertrag. 2. Der Kündigungsschutz endet mit Ablauf des EU. Dann gelten die normalen Küfristen, je nach Vertrag oder Betriebszugehörigket. Die von Ihnen genannten 3 Mo. gelten nur für eine Kü. durch die AN. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo. Steht dirnicht auch eine Abfindung zu, wenn du gekündigt wirst? Gruß Dorle


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