Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung nach Elternzeit

carlamathida13

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Sehr geehrte Frau Bader, leider und traurig musste ich erfahren, dass mein Chef (selbst Arzt) mich nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit ( Eintritt 01.09.1998) und davor 2 1/2 Jahre Ausbildung ( in selber Praxis) nach dem Ende der EZ 12.08.2016 kündigen will ! Ich habe eine Formulierung der Kündigung mit 6 Wochen zum Quartalsende im AV. Ich habe von 2015 noch 19 Tage Resturlaub , die ich im Anschluß der EZ nehmen möchte. Also hatte ich mitgeteilt, am 09.09.2016 wieder meiner altenTätigkeit für 26 h/Woche arbeiten zu gehen. Dieses ist mein 7.Kind und die EZ sind so aufgeteilt . beim 7. Kind EZ von 08/15- 08/16 beim 6. Kind EZ von 09/12- 11/12 beim 5. Kind EZ von 07/09- 10/09 beim 4.Kind EZ von 07/01 - 11/2001 Kind 1-3 zählen nicht mit rein, da dort noch Ausbildung und keine EZ. Ab wann müsste ich mit einer Kündigung rechnen ? Meine Frage wäre,ist es sinnvoll meine EZ noch verlängern ? Was wäre ( Fall tritt sicher nicht ein) , bis 08/16 eine Schwangerschaft eintritt , ich hatte in der lt. Schwangerschaft ein BV . Ich weiss nicht , ob es ein Fehler war, meinem Chef weniger Arbeitszeit mündlich anzubieten nach der EZ ( im ersten Affekt der Äußerung der bevorstehenden Kündigung) oder hat das sowie so keine Relevanz. Ich habe Angst, dass er mir dann einen neuen Arbeitsvertrag anbietet und ich dieses annehmen muss. Ich muss noch dazusagen, dass für mich keine Vertretung eingestellt wurde und meine 2 Kolleginnen meine Arbeit mitmachen und so soll es auch weitergehen, lt.Aussage meines Chefs. Ich hoffe ich habe nicht soviel geschrieben und Sie können mir antworten. Ein Danke schon im voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann am ersten Tag nach der EZ kùndigen - und auch das KSchG nicht beachten, wenn er nicht mehr als 5 AN hat. Bei einer neuen SchwS tritt Kù-Schutz ein Liebe Grùsse NB


Mitglied inaktiv

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Willst Du denn ab dem 9.9.16 innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeiten? Weil, Du schreibst bis 26 Std die Woche. Und bis zu 30 Std darfst Du auch in der Elternzeit arbeiten. Weil, dann kann Dich dein Chef nicht kündigen. er kann es frühstens ab dem ersten Tag nach der Elternzeit, also dem 12.08.16 (wenn das dein eigentlich erster Arbeitstag wäre wen Du den nicht als Urlaub nehmen würdest). Mein Tipp wäre,wenn Du eh schon weißt, er will Dich kündigen, dann verlängere Deine Elternzeit. Und hast dann vollen Kündigungsschutz. da dein Kind nach dem Juli15 geboren ist, brauch du da nicht einmal die Zustimmung des AG. Hast aber die Chance dir einen neuen Job zu suchen ohne den Stempel arbeitslos. Zudem bist Du dann weiterhin beitragsfrei krankenversichert. wenn es also finanziell geht, würde ich das so machen. Dem Chef sagen, Du willst innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeiten wäre auch eine Option. Fraglich aber ob das bei dem angeknacksten Verhältnis sinnvoll ist. Aber wie gesagt, Kündigen von seiner Seite wäre dann extrem schwer wenn Du dir nicht zu schulden kommen lässt. Du könntest ihn aber auch fragen, ob er was dagegen hast wenn Du innerhalb der Elternzeit woanders arbeitest, darf dann halt keine andere Arztpraxis sein. Wegen Konkurrenz. Falls der Grund für die Kündigung personeller Natur/wirtschaftlicher ist. Dein Vertrag bei dem jetzigen würde dann weiterhin ruhen. Wäre auch eine Option in Hinblick auf geplanter weitere Schwangerschaft. Aber dran denken, alle Monate welche du nach dem 1ten Geburtstag deines 7ten Kindes nicht arbeiten gehen mit 0 € in die Berechnung für Elterngeld Nr. 8. Zum neuen Mutterschutz könntest du die laufende Elternzeit beenden - auch ohne Zustimmung des Ag und bekommst dann volles Mutterschaftsgeld. Ein BV gibt es aber nur dann, wenn Du nicht in Elternzeit bist bzw nicht innerhalb dieser in Teilzeit arbeitest. Du also voll daheim bist. Vorzeitig Elternzeit beenden um ins erwartetet BV zu gehen geht nicht, das wäre Betrug. Kündigen kann er dich weder in Elternzeit, noch wenn Du schwanger bist. Neuen Arbeitsvertrag muss Du nicht annehmen. Solltest Du doch Teilzeit innerhalb Elternzeit arbeiten, achte darauf das dieser Zusatzvertrag auf die Elternzeit befristet ist. Normalerweise steht dann im eigentlichen Vertrag ein entsprechender Zusatz drin, befristet auf Elternzeit, oder der Teilzeitvertrag ist auf diese befristet. Nur dann ruht der eigentliche Vertrag. Wenn Du richtig hart bist, dir das Verhältnis eh egal ist und, bist Du eher am längeren Hebel. Fraglich ist wie gesagt nur, ist es den ganzen Ärger wirklich wert? ich würde das weitere Vorgehen ehrlicherweise davon abhängig machen, wie sich die ganze Sache bis 8 Wochen vor Ende der Elternzeit (12.08) entwickelt. Auch wegen geplanter weiterer Schwangerschaft. Und dann entscheiden.


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