Hallo
am 29.12.2010 wäre mein erster Arbeitstag.
habe im August schon mit meinem Chef gesprochen, dass ich gerne Teilzeit wieder kommen möchte.Da hat er mir schon gesagt das er mal schauen wird ob er Arbeit für mich hat und wenn nicht würde er mir die Kündigung ausstellen, damit ich ALG bekomme.
Nun hat gestern seine Frau angerufen und mir gesagt das sie mich nicht kündigen dürfen würden sich dann strafbar machen ich solle einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Nun meine Frage:
Darf er mir wirklich nicht am 01.01.2011 die Kündigung geben zu 31.01.2011?
Denn wenn ich den Aufhebungsvertrag unterschreibe bekomme ich ja ein Sperre vom Amt und somit auch kein Geld.
Bin völlig ratlos und weiß nicht was ich machen soll.
Vielen Dank für die Hilfe
Mitglied inaktiv - 30.11.2010, 11:13
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
Hallo,
1. Haben Sie vllt. einen Anspruch auf TZ (je nach Anzahl der AN)?
2. Ab dem ersten Arbeitstag nach der EZ (wenn das Kind dann mind. 4 Mo. alt ist) ist eine Kü. möglich. Ob sie gegen das KSchG verstösst, ist eine andere Frage.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.11.2010
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
So weit ich weiß würden Dir keine Nachteile entstehen, wenn Du aufgrund von Kinderbetreuung nur noch in TZ arbeiten könntest...
ACHTUNG: Bekommst allerdings auch nur anteilmäßig ALG bezahlt... sprich nur für die Std. die Du auch arubeiten könntest, egal ob Du vorher Vollzeit warst.
LG
Heike
Mitglied inaktiv - 30.11.2010, 13:25
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
Also im Vertrag steht 4 Wochen Kündigungsfrist.
Das mit dem ALG wusste ich auch schon.
Die Frage hat sich eigentlich auch schon erübrig, da ich eben gerade mit meinem Anwalt tel. habe und der mir sagte das nach der Elternzeit ganz normal wieder gekündigt werden darf. Sprich er könnte mir am 31.12.2010 meine Kündigung geben.
Trotzdem vielen dank
Mitglied inaktiv - 30.11.2010, 13:38