Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wann und wie darf ein Arbeitgebner einen Arbeitnehmer kündigen, wenn der Arbeitnehmer - z.Z. in der Elternzeit ist - einen unbefristeten Vertrag von 25Std/Woche hat und seit 8 Jahren im Betrieb tätig ist. - es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein, höchstwahrscheinlich Kleinbetrieb, da es keine 10 feste Mitarbeiter hat - wenn der AG sagt, dass es die Arbeitsstelle nicht mehr gibt und als Ersatz nur eine Arbeitsstelle abends ca 12Std/Woche anbietet und das höchstwahrscheinlich nur als Minijob auf 400EuroBasis. Muss man dieses Angebot annehmen? Wäre wegen Kinderbetreuung nicht möglich. - was steht dem Arbeitnehmer unter diesen Umständen überhaupt zu? Anspruch auf einen anderen adequaten Arbeitsplatz? Abfindung? 3Monats-Gehälter? Oder gar nichts davon? - handelt es sich dann um eine betriebsbedingte Kündigung oder um einen Aufhebungsvertrag? Ich würde mich über Ihre Antwort sehr freuen. Vielen Dank im Voraus. anaj
Hallo, wenn es die ganze Zeit nicht mehr als 3 AN waren, darf der AG ohne Beachtung des KSchG mit der Frist nach § 621 BGB kündigen. Aber erst NACH der EZ. Liebe Grüsse NB
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Es handelt sich um Kleinbetrieb mit ganz genau fest Angestellten. Ende der Elternzeit wäre am 23.4.11. Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zu Ende der Elternzeit kündigen, so dass der Arbeitnehmer gleich am 24.4. arbeitslos wäre. Oder kann er erst am 24.4. zum 24.7. gekündigt werden? Müsste dann ja aber nich die 3 Monate arbeiten gehen, allerdings hat der AG keine Stelle für ihn frei.
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Es handelt sich um Kleinbetrieb mit ganz genau 3 fest Angestellten
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