jimmy229
Hallo, meine EZ endet am 30.8.19, d.h. ich müsste zum Ende der Elternzeit am 30.5.19 um die dreimonatige Frist einzuhalten kündigen. Laut Vertrag habe ich eine vierwöchige Kündigungsfrist. Könnte ich also auch zum 31.07.19 kündigen wenn ich schon eher aus meinem Vertrag will? LG Sandra
Hallo, ja, das geht. Die 3-Mo-Frist gilt nur zum Ende der EZ. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja du kannst zum 31.07 mit der im Vertrag genannten Frist kündigen. Hast dann aber keine Elternzeit mehr.....
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