Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung in Elternzeit

Frage: Kündigung in Elternzeit

Ines1107

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Hallo Frau Bader, momentan bin ich in Elternzeit die bis zum 21.07.2021 noch gehen soll. Nun wurde ich zum 31.03.2021 gekündigt da meine Firma insolvent geht. Ich muss mich jetzt natürlich arbeitslos melden. Muss ich denn der Elterngeldstelle auch Bescheid geben? Bekomme ich bis Ende Juli noch normales Elterngeld mit kostenfreier Krankenversicherung und danach ALG 1? Ich werde leider aus Internet Recherchen nicht schlau. Vielen lieben Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Abwickler/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, in EZ oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft die EZ (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr in EZ). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält man sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Schließung erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB


Felica

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Bist du verheiratet und dein Mann gesetzlich pflichtversichert? Was ist wegen Kinderbetreuung geplant bzw ab wann? Frage deshalb, weil deine EZ endet mit Ablauf des Vertrages. versichert bist du dann nur noch solange wie du eben EG bekommst, danach nicht mehr. ALG1 bekommst du aber erst dann wenn du eine Kinderbetreuung hast. Da viele Einrichtungen nur Kinder ab August oder gar erst ab September nehmen, dann ja auch erst noch die Eingewöhnung laufen muss, könnte da eine Lücke entstehen. Eine Option dieses zu schließen wäre eben für 4 Monate EG plus zu nehmen, also 2 Basismonate in 4 EG Plus zu ändern. Dann könntest du diese Lücke schließen. Sollte dein Mann aber pflichtversichert sein, kannst du auch einfach dann in die Familienversicherung. Der EG-Kasse musst du nur dann Bescheid geben wenn du beim EG was ändern willst oder du bereits während des EG-Bezuges arbeitest. Sonst nicht.


Mitglied inaktiv

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Dein Elterngeld bezug läuft ganz normal weiter. Ab Vertragsende hast du aber keine Elternzeit mehr. Du musst dich beim aa melden, kannst aber nur Alg1 beanspruchen, wenn dein Kind wenigstens 15 h betreut ist, du also arbeiten könntest. Nur dann bist du weiter kostenfrei versichert. Bliebe noch Familienversicherung, wenn verheiratet. Oder halt nahtlos was neues suchen. 3. Möglichkeit wäre ein paar Monate Basis EG in Egplus zu wandeln. Das wäre aber nur der halbe Basis Betrag dafür aber länger


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