Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung in der SS

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung in der SS

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Hallo Frau Bader. Ich habe Ende März einen neuen Job angetreten und bin ungeplant schwanger geworden. Als ich Bescheid wusste, habe ich meinen Chef auch direkt davon in Kenntniss gesetzt (Mitte April) Nun habe ich eine Kündigung erhalten, er beruft sich auf die Befristung des Vertrages auf die sechs monatige Probezeit. In sechs (!!!) anderen Punkten des Vertrages wird aber von einem unbefristeten Vertrag "gesprochen". Habe ich Chancen gegen die Kündigung vorzugehen ??? Vielen Dank für ihre Antwort. Liebe Grüsse.


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Hi, es kommt auf den Wortlaut an: Steht irgendwo etwas wie "das Arbeitsverhältnis endet am..." o.ä. mit einem konkreten Datum? Dann handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um einen befristeten Vertrag - egal wie viele andere Text-Bausteine aus einem unbefristeten Vertrag genommen wurden. Diese Floskel findet sich meist unter dem Punkt Dauer, Beginn und Ende oder unter Befristung. Also noch mal ganz genau durchlesen. Das mit der Kündigung ist eine andere Sache - auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis läuft der Vertrag weiter bis eben zum Ende - keine vorzeitige Kündigung wegen SS möglich - auch nicht zum Ende der Probezeit - die ist dafür egal, da der Schutz der Schwangeren vorgeht. Gruß, Speedy


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oben steht: unbefristeter Arbeitsvertrag zwischen, und wie schon gesagt, in anderen Punkten des Vertrages ( Urlaub, Kleidung, Ende des Vertrages beim 65. Lebensjahr ) wird auch von einem unbefristetem Vertrag "gesprochen". Nur in §2 Probezeit ist der Vertrag auf die Probezeit befristet. Schwierig oder :-(


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Also wenn es explizit "unbefristeter Vertrag" heißt und kein Datum für das Ende drin steht ("endet automatisch zum Tag X ohne, dass es einer weiteren Kündigung bedarf), dann würde ich von einem unbefristeten ausgehen, dann bedeutet der eine Satz eher, dass die Probezeit befristet ist - und das ist sie ja immer. Aber Du solltest mit dem ganzen Vertag zu einem arbeitsrechtlich bewanderten Anwalt gehen, eine Erstberatung kostet nicht die Welt und lohnt sich in Deinem Fall vermutlich. Gruß Tina


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Normalerweise muss für die Kündigung während der Schwangerschaft die Gewerbeaufsicht gefragt werden. Geh doch mal da mit Deinem Vertrag hin und frage nach. Das geht vielleicht sogar kostenlos. Gruß Trine


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Vielen Dank für die Antworten ;-) War heute morgen bei einer Anwältin für Arbeitsrecht, die meint ich habe gute Chancen eine Klage zu gewinnen. Mein Chef ist ein ganz besonders "nettes" Exemplar, das werde ich wohl noch viel "Spass" haben. Nochmals vielen dank für die Antworten und wünscht mir Kraft. Liebe Grüsse.


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