Neustart
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (bis Sommer 2022) und möchte mich beruflich neu orientieren. Meine jetzige Stelle könnte ich gemäß Arbeitsvertrag vertragsgerecht frühestens zum 28.02.22 kündigen. Da mein ElterngeldPlus-Bezug bereits vorher endet, ich zu meinem jetzigen Arbeitgeber nicht zurückkehren möchte und zudem ein tolles Jobangebot (komplett andere Branche und Arbeitsbereich) bekommen habe, das lückenlos an mein Elterngeld anschließen könnte, habe nach einer Lösung recherchiert und frage mich nun welche richtig bzw. besser ist: 1. Regulär zum 28.02. kündigen und versuchen von meinem aktuellen AG die Erlaubnis zu bekommen schon vorher beim neuen AG zu arbeiten (was ja anscheinend während der Elternzeit erlaubt ist). 2. Versuchen einvernehmlich per Auflösungsvertrag, das aktuelle Arbeitsverhältnis vorher zu beenden. 3. Zum 28.02.22 kündigen und ohne gesonderte Erlaubnis schon vorher beim neuen Arbeitgeber anfangen, da ich aktuell bei meinem jetzigen AG ohnehin nicht arbeite und er, wenn er es herausfindet, mir nur kündigen könnte. (Diese Lösung empfinde ich aber als ziemlich unanständig :-) Noch zur Info: Meinem aktuellen AG kommt meine Kündigung NICHT gerade gelegen. Was würden Sie empfehlen um rechtens und möglichst im Guten, die neue Stelle antreten zu können. Vielen Dank für Ihre Mühe hier im Forum und Ihre Hilfe!
Hallo, ich würde bei dem neuen AG in der EZ in TZ arbeiten. Dann können Sie immer noch entscheiden. Liebe Grüße NB
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