Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hoffe sie können mir helfen. Letztes Jahr im Oktober/November ist die Firma meines AG in Insolvenz gegangen. Er hatte parallel schon eine neue Firma und musste 50% seiner AN in diese Firma übernehmen, darunter auch mich. Ich befand mich allerdings schon in Elternzeit bzw. Mutterschutz. Ich habe weder eine Kündigung noch einen neuen Arbeitsvertrag erhalten. Gilt nun meiner alter Arbeitsvertrag weiter? Wenn nein, muss ich negative Änderungen (bspw. Gehalt, Urlaub etc.) im neuen Arbeitsvertrag unterschreiben? Letzte Woche rief er mich an, um mir mitzuteilen, dass er mich kündigen würde. Meine Elternzeit geht noch bis Ende Oktober. Meines Wissens darf er mich doch gar nicht davor kündigen oder? Er möchte nämlich jetzt eine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen ausschreiben, ist das rechtens? Ich meinte zu ihm nicht. Er glaubt mir jedoch nicht. Jetzt möchte ich mich in Sicherheit wiegen. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe, es ist sehr wichtig zu wissen, woran ich bin. Mandy
Hallo, wenn eine Betriebsübernahme stattgefunden hat,. gilt der alte Vertrag weiter. Änderungen sind dann nur in einer Änderungskündigung möglich. In der EZ haben Sie Kündigugsschutz Liebe Grüsse, NB
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Guten Tag, ist es möglich, die Elternzeit zu kündigen, wenn man ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hat? Ich weiß, dass dies zum Beginn des regulären Mutterschutzes sechs Wochen vorm ET möglich ist und der Arbeitgeber dies auch nicht ablehnen kann. Wie ist es aber, wenn man vorzeitig ein Beschäftigungsverbot erhält? Viel ...
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Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
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