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Guten Morgen Frau Bader, meine Tochter wird im August zwei Jahre. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich mit meinem AG Elternzeit vereinbart. Ich möchte nicht wieder dort arbeiten und bin auf der Suche nach einer anderen Stelle. Hier habe ich gelesen, daß ich sieben Wochen vor Ablauf der Elternzeit spätestens das dritte Jahr beantragen müsste. Falls ich eine andere Stelle finde: Was muß ich berücksichtigen, wenn ich in der Elternzeit kündige? Ist hier auch eine Einhaltung von Fristen relevant? Vielen Dank für Ihre Antwort! Freundliche Grüße Mona
Hallo, Sie müssen unterscheiden: Kündigung IN der EZ = normale Fristen Kündigung ZUM ENDE der EZ 0 3 Mo. Es wäre dann vllt sinnvoll, mit Frist von 7 Wo. schriftl. zu verlängern, da wird uU die Frist kürzer sein. Liebe Grüsse, NB
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Guten Tag, ist es möglich, die Elternzeit zu kündigen, wenn man ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hat? Ich weiß, dass dies zum Beginn des regulären Mutterschutzes sechs Wochen vorm ET möglich ist und der Arbeitgeber dies auch nicht ablehnen kann. Wie ist es aber, wenn man vorzeitig ein Beschäftigungsverbot erhält? Viel ...
Hallo, kurz zu meiner Situation: Ich habe im September 22 ein Kind bekommen und 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Betrieb hat circa 11 Mitarbeiter (schwankt) Für meine Vertretung wurde jemand (bessere Ausbildung in dem Bereich) eingestellt, der nach meiner Elternzeit andere Sachen in der Firma übernehmen sollte Seit über einem Jahr ver ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit und werde mein Arbeitsverhältnis zum Ende dieser kündigen. Die Kita startet voraussichtlich erst im Monat nach Ablauf der Elternzeit und für die Eingewöhnung würde ich vorsichtshalber gerne 2-3 Monate einplanen. Macht es Sinn, meinen Arbeitgeber um Verlängerung der Elternzeit um 3 ...
Hallo, Ich bin noch bis Mitte Oktober in Elternzeit und habe evtl eine neue Stelle in Aussicht. Ich würde gerne ab September wieder anfangen zu arbeiten und würde meine jetzige Stelle zu Ende August eigentlich gerne kündigen. Jetzt habe ich in den Unterlagen gesehen, dass ich das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Mo ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich befinde mich derzeit in Elternzeit, diese geht auch noch fast 2 Jahre. Nun habe ich mich von meinem Partner getrennt und würde gerne wieder zu meiner Familie in meine Heimat ziehen. Das dies kein Problem während der Elternzeit ist weiß ich. Aber was mache ich mit meinem Arbeitgeber? Ich ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst seit über 11 Jahren. Ich bin seit 2 Jahren (bis Oktober) in Elternzeit und habe mich jetzt dazu entschlossen zu kündigen. Ich habe im Anschluss meiner Elternzeit meinen Resturlaub genommen, der bis Ende des Jahres geht und der auch bestätigt wurde. Mein Arbeitgeber weiß noch nicht ...
Hallo, Ich arbeite in einem Betrieb für Gartengestaltung und Floristikgeschäft und bin dort als Floristmeisterin angestellt. Zurzeit befinde ich mich in Elternzeit, der Floristik Betrieb wird in ein paar Monaten geschlossen, somit fällt mein Arbeitsplatz weg. Zu dieser Zeit befinde ich mich immer noch in Elternzeit und beziehe Elterngeld. ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
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