Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung in der Elternzeit?

Frage: Kündigung in der Elternzeit?

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Hallo Frau Bader. Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber. Ich habe am 13.07.2002 meinen Sohn Dario zur Welt gebracht und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Als ich schwanger geworden bin, benachrichtigte ich meinen Arbeitger sofort persönlich. Der wiederum zeterte bur rum, ..ich hätte das mit absicht gemacht, um ihn zu ärgern.. Ich regte mich über das Verhalten so auf, das ich ein Tag später mit Blutungen in Krankenhaus kam. Mein Freund benachrichtigte Ihn telefonisch vorher, und persönlich nachher darüber, dass ich ins Krankenhaus gebracht werde. Seine Reaktion darauf.. ich solle mich beeilen, meine Schicht fänge 16.00 Uhr an. Eine Woche später sendete er mir eine Abmahnun, weil ich unentschuldigt der Arbeit fern geblieben bin. Darauf hin nahmen wir uns einen Anwalt. Der Arbeitgeber verlangte von mir, dass ich kündige oder die gesamte Schwangerschaft über krank geschrieben bleibe. Er meinte, dass die Kolegen nichts mehr mit mir zu tun haben wollen, die Mitglieder ebenfalls und das ich verlogen wäre und das ich bleiben könne wo der Pfeffer wächst. Ich habe mich über diese Art und Weise so fertig gemacht, dass ich auch ein zweites mal ins Krankenhaus mußte wegen Blutungen und sich später sogar mein Muttermund öffnete. Jetzt ist alles vorbei und gut gegangen, doch ich möchte auf KEINEM Fall bei diesem Mann noch arbeiten. Ich bin gezwungen, Nebenberuflich noch Geld zu verdienen, das es sonst nicht reicht. Ich habe angefragt ob ich arbeiten könne. Das wurde abgelehnt. Woanders darf ich auch nicht arbeiten, wegen der Wettbewerbsklausel. Die tritt auch bei Kündigung in kraft. 1 Jahr lang darf ich dann nicht im Umkreis von 20km in meinem Beruf arbeiten. Was soll ich denn nun machen??? Kann ich kündigen, und wenn ja was hat das für konsequenzen? Bin ich versichert, darf ich dann wirklich nicht arbeiten und bekomme ich vom Arbeitsamt trotz Mobbing eine Sperre? Ich bin total verzweifelt. Können Sie mir helfen? Heike Trüe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Heike, wenn Sie anwaltlich vertreten sind, darf ich rechtlich leider nix sagen. Gruß, NB


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