Kamikazefisch
Guten Tag Frau Bader, ersteinmal vielen Dank für Ihr Engagement. Nun zu meiner Frage: Ich plane als Vater demnächst die beiden Zusatzmonate (Monat 13+14) der Elternzeit in Anspruch zu nehmen (und währenddessen 15 h/Woche in Teilzeit von zuhause zu arbeiten). Nun scheint sich für mich die Chance auf eine neue, bessere Stelle außerhalb meines aktuellen Unternehmens zu ergeben, die ich schnellstmöglich nach der Elternzeit antreten soll. Meine Frage ist nun, wie es sich mit den Kündigungsfristen verhält. Angenommen die Elternzeit geht vom 04.07. bis zum 03.09. und die neue Stelle soll am 01.10. angetreten werden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Wäre es möglich bereits im August (oder im Juli), also innerhalb der Elternzeit zu kündigen, um die 3 Monate Sonderkündigungsrecht zu umgehen? Oder besteht eine andere Möglichkeit, die ich nur nicht sehe. Danke und Gruß
Hallo, die Frist zum Ende der EZ ist Spezialgesetz u geht deshalb vor. Aber was ist denn ind er Zeit bis Ende Sept? Wenn Sie da noch wieder arbeiten gehen, gilt doch die kurze Frist. Liebe Grüße NB
Kamikazefisch
Hallo, danke für die Antwort. Wenn ich im September nach der Elternzeit kündige, ist der Oktober als Starttermin in der neuen Firma nicht möglich. Da die Kündigungsfrist vier Wochen ab Monatsende beträgt. Grüße
desireekk
Hallo, willst Du EXAKT Zum Ende der EZ kündigen,. also z. B. zum 3.9., dann must Du 3 Monate einhalten. Willst Du zum 30.9. kündigen, dann tust Du das mit ganz normaler Kündigungsfrist. Du kannst Ende August die Kündigung reinschicken, völlig egal ob Du da gerade in EZ bist oder nicht. Hilft es so? Gruss Désirée
Kamikazefisch
Danke, perfekt!
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