Mitglied inaktiv
Hallo, mir brennt eine Frage auf den Nägeln und ich bin froh, hier ein Forum gefunden zu haben, wo ich hoffen kann eine eindeutige Antwort zu bekommen. Ich bin angestellt als Kinderfrau und Haushaltshilfe in einem Privathaushalt. Im letzten Jahr habe ich während der Probezeit ein Kind bekommen, meine Arbeitgeberin hat mich trotz auslaufendem Arbeitsvertrag fest übernommen. Nun bin ich erneut schwanger, wohl in der 15. Woche, und meine Chefin sagte, daß ich so leid es ihr tue unter diesen Umständen nicht mehr tragbar bin, und sie mich demnächst kündigen möchte. (Ich habe meine kleine Tochter regelmäßig dabei, und müßte demnächst zwei Kinder mitbringen) Nun meine Frage, darf sie mich während der Schwangerschaft kündigen, wenn ja, ab welchem Zeitpunkt, und bekomme ich dann Arbeitslosengeld? Bekäme ich Arbeitslosengeld wenn ich unter diesen Umständen selber kündige, denn wenn ich nicht mehr erwünscht bin, möchte ich natürlich auch nicht bleiben, falls sie mich möglicherweise nicht kündigen darf. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Nicole
Hallo, nein, wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben darf sie nicht kündigen. Erst nach Ablauf von 4 Mo. nach der Geburt bzw. nach Ablauf der Elternzeit. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, die Frage von "5 Mädels" hat mich interessiert, da ich selbst eine Kinderfrau beschäftige... ich habe im Internet unter http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00001002.htm folgendes gefunden: Während der Schwangerschaft, der Mutterschutzfristen und des Erziehungsurlaubes besteht für Frauen Kündigungsschutz. Ausnahmen sind nur aus besonderem Grund möglich. In diesen Fällen muß die Kündigung vom Gewerbeaufsichtsamt ausdrücklich zugelassen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Frauen, die ganztags im Privathaushalt mit hauswirtschaftlichen, erzieherischen und pflegerischen Arbeiten beschäftigt sind. Ihnen darf nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft gekündigt werden. Dafür steht ihnen Sonderunterstützung zu. (...) Grüsse Carina
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