Kündigung im Privathaushalt während Schwangerschaft?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung im Privathaushalt während Schwangerschaft?

Hallo, mir brennt eine Frage auf den Nägeln und ich bin froh, hier ein Forum gefunden zu haben, wo ich hoffen kann eine eindeutige Antwort zu bekommen. Ich bin angestellt als Kinderfrau und Haushaltshilfe in einem Privathaushalt. Im letzten Jahr habe ich während der Probezeit ein Kind bekommen, meine Arbeitgeberin hat mich trotz auslaufendem Arbeitsvertrag fest übernommen. Nun bin ich erneut schwanger, wohl in der 15. Woche, und meine Chefin sagte, daß ich so leid es ihr tue unter diesen Umständen nicht mehr tragbar bin, und sie mich demnächst kündigen möchte. (Ich habe meine kleine Tochter regelmäßig dabei, und müßte demnächst zwei Kinder mitbringen) Nun meine Frage, darf sie mich während der Schwangerschaft kündigen, wenn ja, ab welchem Zeitpunkt, und bekomme ich dann Arbeitslosengeld? Bekäme ich Arbeitslosengeld wenn ich unter diesen Umständen selber kündige, denn wenn ich nicht mehr erwünscht bin, möchte ich natürlich auch nicht bleiben, falls sie mich möglicherweise nicht kündigen darf. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Nicole

Mitglied inaktiv - 03.01.2005, 18:57



Antwort auf: Kündigung im Privathaushalt während Schwangerschaft?

Hallo, nein, wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben darf sie nicht kündigen. Erst nach Ablauf von 4 Mo. nach der Geburt bzw. nach Ablauf der Elternzeit. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2005



Antwort auf: Kündigung im Privathaushalt während Schwangerschaft?

Hallo, die Frage von "5 Mädels" hat mich interessiert, da ich selbst eine Kinderfrau beschäftige... ich habe im Internet unter http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00001002.htm folgendes gefunden: Während der Schwangerschaft, der Mutterschutzfristen und des Erziehungsurlaubes besteht für Frauen Kündigungsschutz. Ausnahmen sind nur aus besonderem Grund möglich. In diesen Fällen muß die Kündigung vom Gewerbeaufsichtsamt ausdrücklich zugelassen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Frauen, die ganztags im Privathaushalt mit hauswirtschaftlichen, erzieherischen und pflegerischen Arbeiten beschäftigt sind. Ihnen darf nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft gekündigt werden. Dafür steht ihnen Sonderunterstützung zu. (...) Grüsse Carina

Mitglied inaktiv - 04.01.2005, 17:06



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Vertragsänderung in Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, Ich habe im November 2021 meine erste Tochter bekommen. Auf Anfrage meines Arbeitgebers habe ich im Mai 2022 mit 12 Stunden wieder angefangen Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. der Vertrag ging zu nächst bis zum 2. Geburtstag, da wir so lange ursprünglich die elternzeit geplant hatten.  dann habe ich eine elternzeit Verlänge...


Höhe Elterngeld bei Schwangerschaft im ALG I Bezug & Möglichkeit zur Erhöhung

Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des K...


Arbeitslosengeld Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  Ich hätte eine frage bezüglich des Bezug von Arbeitslosengeld in der schwangerschaft.  Ich war vor der Arbeitslosigkeit als zahnmedizinische Fanchamgeszellte beschäftigt. Und beziehe seit dem 22.1.2024 Arbeitslosengeld. Am 14.02 hab ich ein gespräch mit meiner Vermittler. Nun ist meine Frage, steht mir rein rechtlich tr...


Mitteilung Schwangerschaft AG

Hallo Frau Bader, ist es rechtlich in Ordnung, meinem Arbeitgeber erst in der SSW14 über meine Schwangerschaft zu informieren? Ich habe leider erst in der SSW13 einen Termin für den Harmony Test beim Frauenarzt bekommen und das Testergebnis kann bis zu 7 Werktage dauern und ich möchte die Schwangerschaft nicht vor dem Testergebnis öffentlich ma...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit während Schwangerschaft

Guten Tag Frau Bader, mein Unternehmen plant im nächsten Monat tageweise in Kurzarbeit zu gehen. Ich bin in Teilzeit beschäftigt und derzeit in SSw14. Ist es nicht so, dass Kurzarbeit eine Entgeltersatzleistung ist und nicht zum Elterngeld hinzugerechnet wird? Wäre es legitim mich trotzdem in Kurzarbeit zu schicken? Ich hätte erhebliche wirts...


Schwangerschaft Trennung

Ich brauche dringend bitte Hilfe.  Ich habe mich von meinem Freund (Erzeuger meines Kindes) getrennt. Ich bin in der 26. SSW und lebe bei meinen Eltern wieder. Er droht mir mit Gericht und Gewalt mir das Kind wegzunehmen sobald es auf der Welt ist. Was muss ich alles beantragen, damit er gesetzlich/rechtlich mir mein Kind nicht wegnehmen kann und...


In Schwangerschaft auf Vollzeit erhöhen

Guten Morgen Frau Bader, ich bin frisch schwanger und Lehrerin (verbeamtet) in NRW. Kurz vor der Schwangerschaft wurde mein Antrag auf Teilzeit (ca. 65%) ab Sommer erneut bewilligt. Jetzt frage ich mich, ob ich ab dem 01.08. auch auf Vollzeit erhöhen kann (wäre ja ohnehin nur bis Oktober, wenn der Mutterschutz beginnt; sofern natürlich alles gu...


Verdienstausfall durch Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  ich bin im Rettungsdienst tätig und darf deshalb aktuell nicht auf dem Rettungswagen eingesetzt werden. Mein Arbeitgeber hat mir einen alternativen Arbeitsplatz geschaffen in der Verwaltung, dem ich auch sehr gerne nachgehe, damit ich nicht in ein Beschäftigungsverbot komme. Allerdings bedeutet das für mich einen erheblichen ...


Arbeitszeitvertrag erneute Schwangerschaft

Guten Abend, ich arbeite zurzeit im Gruppendienst der Jugendhilfe in Teilzeit (während meiner Elternzeit) Meine Elternzeit endet am 28.06.24. mein Zusatzvertrag für die Teilzeit endet am 31.07.24. Danach greift mein ursprünglicher Vollzeitvertrag mit Schichtarbeit. Nun denken wir über ein zweites Kind nach. Jedoch habe ich Bedenken, dass ich...