Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung Elternzeit

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Hallo, ich bins schon wieder! Mein AG hat nun endlich meine Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängert. Diese wäre am 11.01.07 vorbei gewesen. Nun ist es aber so, dass er die Firma komplett aufgelöst hat. Alle anderen Angestellten hat er zum 15.12.06 gekündigt. Wie kann er denn meine Elternzeit verlängern wenn die Firma garnicht mehr besteht? Oder muß er erst die Erlaubnis der Bezirkregierung einholen, um mir zu kündigen(habe ich gehört..?) Und wenn ich meine Kündigung bekommen sollte, hab ich ein Anrecht auf Auszahlung meines Resturlaubs und auf eine Abfindung? Hatten ca 35 Angestellte. Gruß Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er braucht die Erlaubnis des Gewerbeaufsichtsamtes! Ansonsten haben Sie bei Beendigung Anspruch auf Auszahlung des Urlaubes. Auf eine Abfindung haben Sie gesetzl. keinen Anspruch. Die gibt es bei einem Aufhebungsvertrag oder einem Vergleich. Liebe Grüsse, NB


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