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Hallo Frau Bader!! Meine Elternzeit endet am 19.11,2004! Aus dem ss-Jahr hab ich noch einen Resturlaub von 39 Tagen(100%Beschäftigungsverbot) Habe Ag um Teilzeit gebeten,dieser lehnte ab,sucht aber jetzt übers Arbeitsamt,eine Teilzeitkraft??? War schon wegen Mobbing bzw,Rücknahme der Vortbildungskosten seinerseits vorm Arbeitsgericht,und habe gewonnen!!Kann ich aus unzumutbaren Gründen(mobbing,ect.) kündigen???Was passiert mit meinem Resturlaub???Habe ich beim Arbeitsamt eine Sperre???Ich sehe keine Zukunft, in dem Betrieb wieder zu arbeiten!!! Gruss und danke Silke
HAllo, erkundigen Sie sich erst bei AA, bevor Sie kündigen, ob die Gründe im Einzelfall für ausreichend angesehen werden. Wenn der Ag mehr als 15 AN hat, besteht ein Anspruch auf TZ. Wenn der Vertrag endet, bevor Sie den Urlaub nehmen können, muß er ausgezahlt werden. Gruß, NB
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