Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung durch AN

Frage: Kündigung durch AN

kathi1a

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Hallo Frau Bader, ich bin seit 16 Jahren bei einem Unternehmen im Angestellenverhältnis. Im meinem damaligen Arbeitsvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Ist es korrekt, dass ich über ein halbes Jahr Kü-Frist nach gesetzlicher Regelung habe wenn mich mein AG entlassen möchte? Ich habe jedoch vor, aus familiären Gründen den Vertrag zu kündigen. Muss ich mich dann auch an die verlängerte Kü-Frist halten oder gelten dann die Fristen aus dem ursprünglichen Arbeitsvertrag? Danke Kathi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html Der AG hat längere Fristen, Sie haben 4 Wo Liebe Grüsse NB


Mitglied inaktiv

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Die Kündigungsfristen für Dich ändern sich nicht. Du hast also immernoch die 4 Wochen zum Monatsende. Der AG hat folgende "Mindestkündigunsfristen" (sollte vertrag oder tariflich nicht etwas längeres vereinbart sein!): Für den Arbeitgeber erhöht sich diese Frist nach einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von 02 Jahren auf 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats 05 Jahren auf 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats 08 Jahren auf 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats 10 Jahren auf 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats 12 Jahren auf 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats 15 Jahren auf 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats 20 Jahren auf 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht LG Sabine


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